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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 6 · p. Seite 203

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 6
Article
Zur Lage der Juden in Galizien
Date
1867-01-01
Page
Seite 203 (sequence 3)
Language
German
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Zur Lage der Juden in Galizien. 203 dingt besitzfähig sind, eine unbedingte allgemeine Besitzbefähigung aber natürlich nicht von den Israeliten in Lemberg allein für sich in Anspruch genommen werden kann־, nachdem ferner auch der Handels- und Gewerbbetrieb der Israeliten überall, wo sie sich aufhalten dürlen, gestattet ist, so reducirt sich das Begehren der obgedachten Bittsteller blos auf das den Juden zustehende unbeschränkte Wohnrecht, und ist auch in diesem Sinne von der Statthalterei aufgefasst worden. Die Statthalterei hat nun über diese Frage neuerlich den Lemberger Stadt-Magistrat und die Polizei-Direction vernommen. Der Magistrat beruft sich auf seinen in der Sache umstündlich erstatteten Bericht vom 19. December 1846 und 16. Januar 1855, worin sich gegen die Aufhebung der bisherigen Wohnungsbeschränkungen ausgesprochen worden war. Danach glaubt der Magistrat, wäre diese Frage bis zur Entscheidung über das beim Gemeinderathe in Berathung stehende neue Gemeindestatut offen zu lassen. Die Polizei-Direction erklärt sich für die Auflassung der fraglichen Beschränkungen, weil dieselben mit dem Grundsätze der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der Israeliten nicht vereinbarlich — nicht mehr zeitgemäss seien. Die Statthalterei weiset in ihrem vorliegendem Berichte vom 15. März v. J. vorerst darauf hin, dass die Frage der Auflassung des Lemberger Judenbezirkes bereits Gegenstand jener Berathung der Statthalter ei war, welche über Auftrag des Ministeriums des Innern vom 7. Januar 1854 über die Regelung der staatsbürgerlichen Verhältnisse der galizischen Juden im Jahre 1858 gepflogen und deren Resultat mit dem Bericht vom 29. März 1858, Z. 3295 (zur h. o. Z. 5669 M. J.) vorgelegt wurde. Bei dieser Berathung hatte sich eine gleiche Stimmenzahl für den zu stellenden Antrag auf die Belassung und für jenen auf die Aufhebung des Judenbezirkes ergeben. Der gewesene Statthalter, Graf Goluchowsky, decidirte für die Belassung. Der damalige Bericht der galizischen Statthalterei, so IG״

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