Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Ein Blick auf die Juden in Galizien
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 140 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829346-2829351-2862741--10517-2862772- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
140 ׳ Ein Blick auf die Juden in Galizien. , denn es kommt nicht darauf an, was" sie uns gelten, sondern was für eine Bedeutung sie für Denjenigen haben, bei dem wir sie entfernt wissen möchten. Um dies nun speciell auf unser Thema anzuwenden, so muss behauptet werden, dass es verkehrt und äusserst schädlich wäre, wenn sich der Staat direct gegen die geschilderten, in starrer Weise aufrechterhaltenen Eigenthümlichkeiten wenden und zum Behufe ihrer Beseitigung Zwang gebrauchen wollte. Er würde dann nur für Kleinliebes Märtyrer schaffen, er würde den härtesten Widerstand finden und es könnte ihm höchstens nur gelingen, die Form zu zerstören, ohne das Beabsichtigte zu erreieben. Ja noch mehr. Da in den Augen der Betreffenden an dem Aeusserlichen und Kleinlichen Grosses und Hohes hängt, so läuft man leicht Gefahr, mit dem Kleinlichen das Grosse, mit dem Werthlosen auch das Werthvolle zu zerstören. Wir erinnern uns da an das schöne Wort Goethe’s: ״Es ist so gewiss als wunderbar, dass Wahrheit und Irrthum aus Einer Quelle entstehen, wesswegen man oft dem Irrthum nicht schaden darf, weil man zugleich der Wahrheit schadet." Auch in unserem Falle müssten gerade die eingewurzelten Irrthinner mit der grössten Schonung und Zartheit behandelt werden; gegen die äussern Eigentümlichkeiten werden Sturmschritte oder gar Zwaiigsmassregeln das Wenigste ausrichten. Ueberhaupt muss auch hier das fortiter in re suaviter in ״modo" der leitende Grundsatz sein. Und die Sache ist hier überall dasjenige, was jene verwerflichen Formen und Lrthümer hervorgerufen hat. Sie muss mit energischer Hand fortgeschafft werden, damit sie verderblich zu wirken auf höre. Der Angriff auf die zu beseitigenden Zustände muss ein indirecter sein; es muss weniger das Bestehende, als dasjenige, wodurch das Bestehende so geworden ist, weniger die Wirkung als die Ursache bekämpft werden. Bei dem Staat liegt ja grösstentheils das Mass für sein Verfahren in dem Masse seiner Befugnisse. — Das Glieder absolut von Grund aus zu vernichten, möchte wohl nicht in seiner Befugniss liegen, aber ihm den