Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Ein Blick auf die Juden in Galizien
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 132 (sequence 8)
- Language
- German
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132 Ein Blick auf die Juden in Galizien. mehr ah der eigenen Abschliessung und sind nicht frei 1 von intoleranter Ausschliessung Anderer, die diesem | künstlichen Staate den Rücken kehren, die ihm religiöse Bedeutung absprechen. — Dies Alles ist nun eine natürliehe und wahrlich mehr rührende als lächerliche Reaction gegen die staatliche und namentlich gegen die sociale Ausschliessung. Dass die Motive, die wir für das zähe Festhalten der dortigen Juden an kleinlichen Eigenthümlichkeiten und für die religiöse Sanctionirung derselben hier angegeben haben, keine willkürlichen, keine erkünstelten sind, dass nämlich die äussere Ausschliessung der veranlassende Grund für die eigene, innere Abschliessung, für das eigensinnige Sichanklammern an äusserliche Unterscheidungen ist, beweist auch hier ein vergleichender Blick auf andere Länder, in denen sich die Juden einst in analogen Verhältnissen befunden haben. Mit dem Falle der frühem socialen, die Juden in allen Bewegungen hemmenden Schranken im Herzogthum Posen, mit dem Auf hören des Ghetto’s hörte auch dort auf, ohne jeden staatlichen Zwang, der lange Rock für jüdischeNationaltracht zu gelten, wich allmälig der jüdische Jargon der gebildeten Landessprache, und es fiel keinem Juden dort ein, diese Aeusserliehkeiten mit einem religiösen Nimbus zu umgeben und sie in den neuen Zuständen trotzig aufrechtzuerhalten. Eine ähnliche Cmlisation beginnt in Warschau und in andern Städten, wo die sociale Stellung der Juden eine günstigere wird. — Uns scheint durch solche That- Sachen die Wahrheit der oben angegebenen Motive für das Verhalten der Juden in Galizien am besten erhärtet zu werden. Doch damit ist das Verfahren der dortigen Juden nur erklärlich aber nicht entschuldbar, wohl begründet aber nicht nothwendig, wohl auch natürlich aber nicht vernünftig. Es darf Niemand die noch so natürliehen Consequenzen eines Unrechts, das man ihm zufügt, über sich ruhig ergehen lassen, oder gar durch