Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Ein Blick auf die Juden in Galizien
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 129 (sequence 5)
- Language
- German
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Ein Blick auf die Juden in (Jalizieri. 120 anzusehen. ״Das Privilegiumsrecht;“ Einer Stadt (und wir haben wiederum die einstige Freistadt Krakau vor Augen), der man ihrEigenthürnlichstes, das eigenste Wesen, die nationale Existenz, ihr Hauptprivilegium, nämlich das Selbstverwaltungsrecht, genommen hat, darf man ein Privilegium, das die Hechte einer Menschenklasse derselbigen Stadt, die von gleichem Schicksal mit der anderen Bevölkerung betroffen ward, in unerhörter Weise kürzt, aus zarter Schonung nicht antasten! Das Privilegiumsrecht! Es wäre natürlich keinem Polen eingefallen, aus den verschiedenen Rechten, die man ihm zur Zeit der osterreichischen Eroberung gewaltsam entrissen, gerade jenes Ausschliessungsrecht herauszuheben und auf dasselbe sich zu steifen. Ist hier der Schein des Legalen, mit dem man das Illegale umgeben will, nicht gar zu durchsichtig? Und wenn nun diese Polen ein Privilegium besässen, das den Dieben und Mördern aus ihrer Mitte Straflosigkeit zuerkennt, man müsste dann wohl consequenterweise ihnen ihr gut verbrieftes Recht lassen? Und ist jenes oft genannte Privilegium nicht allen Gesetzen der Moral entgegen? Die Gerechtigkeit ist wohl schon daran gewöhnt, zum Mantel der Ungerechtigkeit, manche Tugend daran gewohnt, zum Schleier der Untugend zu dienen, aber so ganz ohne zwingenden Grund, ohne Noth, sondern aus einfacher Lust zur Ungerechtigkeit mit der Gerechtigkeit umspringen und mit ihrem Namen zu spielen, daran möchte diese, namentlich bei einem Staate doch nicht allzusehr gewöhnt sein. ״Jusqu’ ä present, ist ein Kernwort Pascal’s, les gouvernements n’ont fait que justifier la force, dans leur impuissance de fortifier la justice." In unserem Falle ist es nicht einmal der Mangel an Macht, das Recht Recht sein zu lassen, sondern der Mangel an gutem Willen, der die Gewalt justificiren will, und dazu ist so ein Privilegium auf irgend einem vergilbten Blatte, aus den Stadtarchiven hervorgestöbert, gut genug und recht willkommen. Die Entrüstung und Erbitterung muss gerade bei diesem