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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 3 · p. Seite 92

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 3
Article
Eon Blick auf die Juden in Galizien
Date
1867-01-01
Page
Seite 92 (sequence 12)
Language
German
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92 ׳ yr-fy ׳ y־'1' vי, Ein Blick auf die Juden in Galizieru ' t ־־־•■ zu machen, um mit ihm zu graben“, so doch ״zur Krone“, um mit ihr zu glänzen; nicht um des Brotes willen, sondern umgekehrt, möchten wir sagen, um schnell in den Stand zu kommen, in welchem er gar nicht, oder doch recht schwer sein Brot verdienen kann. — Denn die bereits oben erwähnte Stufenleiter, die in den ״Sprüchen der Väter“ für die ällmälige Geltendmachung der geistigen und körperlichen Kräfte aufgestellt ist, wird bei ihnen meist in umgekehrter Reihenordnung befolgt. Da heisst es: der Fünf-, der Zehnjährige ״zum Talmud“, der Dreizehnjährige ״zur Schrift“ (erst mit diesen Jahren beginnt dort ein eigentliches Bibelstudium, zudem sehr spärlich und lässig), ״der Fünfzehnjährige unter den Trauhimmel“, der Achtzehnjährige ״zum Jagen“ nach dem. Erwerb für die Familie. Ob der Dreissigjährige dann wohl ״zur Kraft“ gelangt? — Ist ja schon der Vierzigjährige ״wie abgestorben und losgelösst von der Welt“ und ihrem Gebiete. — So in der Schule und so im Leben. Wir wollen den Lesern nicht zumuthen, mit uns jene dunkeln, dumpfen Räume des Cheders zu betreten, wo die Ordnungslosigkeit zur Herrschaft gelangt ist und wo auf die Verkümmerung und Verwahrlosung des Geistes und des Körpers in gleicher Weise hingearbeitet wird. Der Anblick ist zu niederdrückend, verbittert zu sehr die Gedanken und Gefühle. Und der Staat hat kein Auge, kein Herz dafür, fragt Ihr? Der Staat duldet solche Schädigung seiner eigenen Unterthanen? 0 nein! Jener so niederdrückende Anblick hat auch die höheren Regionen nicht gleiehgiltig gelassen, hat auch die Regierung aus der gewöhnlichen Passivität herausgebracht. Es sind ja so etwa acht oder zehn Jahre her, wenn uns recht ist, dass ein Regierungsbefehl erschien, der die Fortführung dieses Schulunwesens bei hoher ’Geldstrafe verbot und eine gewisse Ordnung und Organisation wollte, befahl, verhiess und in Aussicht stellte. Nun, so hat wohl jenes Unwesen ein Ende genommen? So hat doch die jüdische Schule mindestens eine bessere Form angenommen? — Weit gefehlt! Die Sache ist um

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