Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Eon Blick auf die Juden in Galizien
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 83 (sequence 3)
- Language
- German
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Ein Blick auf die Juden in Galizien. 83 Bedürfen ihre Füsse keines irdischen Bodens? Sie verwachsen schnell mit dem Boden, der sie trägt ־und nährt, assimiliren sich leicht der Bevölkerung, die sie hält und stützt. Ein ureigenes, nationales Land haben sie jetzt freilich nimmermehr. Wohl! Ist darum aber ihre Heimat ein Wolkenkukuksheim? Ihre Heimat ist da, wo man sie heimisch werden lässt. Die Juden sind ״Weltbürger“, pflegt man wohl auch zu sagen; wir lassen diese Bezeichnung gern gelten in dem Sinne, dass sie in jedem Winkel der Welt treue, mustergültige Bürger werden, wenn ihnen ihr Recht wird, wenn man ihnen gestattet, Bürger zu sein.—Möchten doch Solches Volk und Regierung sich zum vollen Be- *vusstsein bringen! Freilich meinen sogar unsere Freunde, die Stellung in der Gesellschaft, das Verhältniss zu den Mitbürgern sei wichtiger, als die Stellung im Staate, als das Verhältniss zur Regierung. Man müsse, um den Innern Frieden zu erhalten, auf manche Rechte verzichten, man müsse mit der anderen Bevölkerung Zusammenhalten und zusammen* streben und sich so ihre Achtung zu erwerben suchen, und leider sei das Verhältniss der Juden zu den polnisehen Mitbürgern nichts weniger als intim, die gegen- Zeitigen Beziehungen nichts weniger als freundlich, das Verhalten der Polen den Juden gegenüber nichts weniger als auf Achtung gegründet. Solche Reden werden freilieh leicht plausibel gemacht. Aber die so sprechen, vergessen, dass der Grad der Achtung, die man den Juden entgegenbringt, nicht trotz ihrer Zurücksetzung, sondern gerade wegen ihrer Zurücksetzung so gering ist, dass mit der Schmälerung der Rechte von Seiten des Staates auch der Frieden unter den Bürgern geschmälert wird, auch die Verträglichkeit abnimmt, dass man sich gemeiniglich berechtigt glaubt, den vom Staate Uebersehenen, Zurückgesetzten, über die Achsel anzusehen, dass eine wahre Achtung dem vom Staate Missachteten gegenüber nicht gut platzgreifen kann, dass der gewöhnliche Mann den Menschen schwer von dein Bürger zn trennen T