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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 2 · p. Seite 76

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 2
Article
[Rezension]
Date
1867-01-01
Page
Seite 76 (sequence 4)
Language
German
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76 Recensionen und Anzeigen. " ״ emendirt Note 144 ramice usna in rabus.) Der Schwabenspiegel kennt schon die entwürdigende Ceremonie, auf einer Schweinsbaut zu stehen* die sächsische Gesetzgebung, einer blutigen Haut {Verf. emendirt Note 146 im sächsischen Weichbildtexte blutige Haut statt Hut). Auch die Formulare des Eides inore judaico, die sich seltsamer Weise in Deutschland wenigstens bis auf den heutigen zum Theil erhalten haben, stammen aus der byzantinisehen Gesetzgebung. Wie ging es zu, dass Einiges aufgenommen und Anderes weggelassen wurde? Diese Frage hat Verfasser nicht beantwortet. — Mit Recht bemerkt Verfasser (S. 149), dass, obwohl nach den Karolingischen Capitularien und dem Gesetz Heinrich’s IV. die Juden von Ordalien ausdrücklich eximirt waren, die spätere deutsche Gesetzgebung sie doch denselben, d. h. die Tortur, unterwarf und sie damit mit Leibeigenen auf eine Linie stellte. Das bisher Gegebene wird wohl genügen, um dem Leser einen Begriff von der Mannigfaltigkeit und Uebersichtliehkeit des Stoffes zu geben, den Verfasser behandelt. Jeder einzelne Punkt ist nach allen Seiten hin beleuchtet und ausgeführt. Wir müssen uns versagen, aus dem grossen Abschnitt: Sociale Lage der Juden und ihre Beschränkung in religiöser und socialer Beziehung, auch nur Auszüge zu geben, weil das Ganze, an dem die einzelnen Theile eng Zusammenhängen, ausgeschrieben werden müsste. — Auch das letzte Capitel: Die Juden- Verfolgung, enthält reiches und geordnetes Material. Im Texte stellt Verfasser die ausgedehntem und in Note 178, 179 die iocalen Gemetzel dar. Sie bezeichnen eine langgestreckte Blutspur durch mehrere Jahrhunderte. In Deutschland beginnen die Verfolgungen unter dem kirchlichen Kaiser Heinrich II. im Jahre 1012wovon die Klagelieder R. Gerschom’s und Simon’s des Grossen wiederhallen. Eingänglich bemerkt Verfasser: ״Es wäre eine schauerliche und undankbare Aufgabe, durch den Verlauf von Jahrhunderten die Zeugnisse zu sammeln für die Unduldsamkeit, Barbarei, Gewinnsucht und den Aberglauben der Herrscher und des Volkes und die beispiellose Widerstandskraft und den Opfermuth der Juden, Welche mit derselben Energie, mit welcher sie einst den Römern getrotzt hatten, jetzt die Verfolgungen ertrugen und die Lebenskraft behielten. Es bietet kein eigentliches Interesse dar, zu verfolgen, wie überall, in allen Ge-

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