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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 2 · p. Seite 44

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 2
Article
Ein Blick auf die Juden in Galizien
Date
1867-01-01
Page
Seite 44 (sequence 4)
Language
German
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44 ' Ein Blick auf die Juden in Galizien. Pulverdampfes das Licht der Idee des Vaterlandes der Ehre hell aufblitzen. Wer endlich für ein Recht, sei es ein wahres oder sei es auch nur ein vermeintliches, sich so begeistern soll, dass er sein Leben in die Schanze schlage, der müsse wissen, dass auch sein Recht zu Hause gewahrt werde. Soli das Verlorene wieder ersetzt; das Lockergewordene wieder befestigt, das entschwundene Vertrauen wieder eingeflösst werden, dann, meint man, müsse Oesterreich mit mildem Herzen und fester Hand daheim eine Reorganisation aller Institutionen vornehmen, denn nicht von Aussen, sondern von Innen komme ihm die wahre Stärke, es müsse vor Allem (und die jüngsten Ereignisse haben wohl diesem Ausspruche das Phrasenhaftklingende benommen), es müsse eine feste Allianz mit der Intelligenz schliessen, mit Recht und Gerechtigkeit; Mit solchen und ähnlichen Anklagen und Forderungen treten vor Allem in jenem Staate die verschiedenen Völker und Völkchen auf, nur dass ein jedes von ihnen auf seine Zustände, auf seine Vernachlässigung als auf den alleinigen Grund alles Unheils hinweisst. Es hat wohl Jeder von ihnen mit seiner Anklage Recht, aber nicht allein, mit Ausschluss der Andern; er participirt nur an der Gerechtigkeit der gemeinsamen Klage. Und so glauben auch wir denn das Recht zu haben, einen prüfenden Blick auf die Zustände der Juden in Galizien zu werfen, um durch ihre Beleuchtung den grossen, fast unerhellbaren Schatten zu zeigen, der auf die leitenden Männer daselbst fällt und um auch in diesen Zuständen in gewissem Sinne den Connex mit den letzten grossen Ereignissen zu finden. Will man eine solche Hinweisungeine solche Betrachtungsweise, einen beschränkten Stand, punkt nennen, dann schelte man auch den über Schmerz Klagenden, weil in ihm nur ein winziges Organ in Störung gerathen ist, dann schelte man vor Allem den Arzt, dass er ihn für krank erklärt und den ganzen Körper in Behandlung nimmt. Ist der Staat nicht ein Einheitliches, ein Organismus? Gestattet also da nicht der Schaden eines Gliedes einen Rückschluss auf den ganzen

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