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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1866-01-01 · Heft 11 · p. Seite 424

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
15 (1866)
Issue
Heft 11
Article
In welcher Religion ist das von einer Jüdin mit einem Christen ausserehelichen erzeugte Kind zu erziehen? Und darf ein jüdischer Vater sein aussereheliches mit einer Christin erzeugtes Kind legitimie
Date
1866-01-01
Page
Seite 424 (sequence 15)
Language
German
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y/1:*;v־־*:^;,־^ד i־׳ 422 in welcher Religion ist das von einer düdin mit einem streben, auf Förderung nicht nur des1 körperlichen, sondern weit mehr noch des geistigen und Seelenwohles desselben nach Kräften hinzuwirken. Zeitig wird sie daher anfangen, dessen Gemüth für die Glaubenslehren ihrer Religion zu erwärmen und es in denselben zu bestärken und zu kräftigen, und dieses um so mehr, als die Frau stets empfänglicher für heilige Gefühle als der Mann ist. Ist daher die Frau des eigentlichen Wesens ihrer selbst, ihres Ursprunges aus dem Unendlichen sich hewusst und ihrer Beziehungen zu diesem einmal inne geworden, hat sie das nothwendige Bedürfniss, sich diesen Gefühlen ganz hinzugeben, erst einmal empfunden, so erscheint ihr die versagte Möglichkeit, ihren Gefühlen ganz folgen zu können, als tiefe Seelenmarter. Durchdrungen von dem Bewusstsein, dass eine höhere Gottheit in uns wirkt, fühlt sie auf der andern Seite, dass sie nur eine Einzelheit sei, welche, um zu einem vollkommenen Dasein zu gelangen, mit verwandten Seelen sich vereinen und durch sie sich gleichsam ergänzen soll. Als Mutter, und insbesondere als aussereheliche Mutter, wird sie dies um so mehr empfinden, und wie durch eine geheimnissvolle Gewalt zu ihrem Kinde sich hingezogen fühlen *, sie will nicht allein in ihrer Häuslichkeit, sondern in ihrem ganzen Sein, in ihren Wünschen und Hoffnungen, und was das Höchste, in der Verehrung und Anbetung ihres Gottes, mit ihm vereint sein. Es heisst de88halb gerade zu, sie ihrem Kinde entfremden, wenn man zwischen die natürlichen Bande der Mutterliebe und der Kindesliebe das religiöse Bekenntnis8 einschiebt, die Mutter zwingt, ihr Kind in ihr fremden Glaubenslehren zu unterweisen, deren Dogmen mitunter in der Weise von ihren eigenen abweichen, dass entweder der Glaube nicht zur wahren Erkenntniss kommt, oder der unbefangene Verkehr zwischen Mutter und Kind getrübt wird und ein mehr gleichgültiges Verhaltniss an Stelle der heiligsten Triebe tritt, nicht selten sogar diese in das Gegentheil ausarten, eine unüberwindliche Abneigung heryorrufen und so die Quelle der unnatürlichsten Verhältnisse werden6). 6) Ausführlicher habe ich diese Frage in meiner Abhandlung: Ißt Kindesmord strafbar?“ erörtert.

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