Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 15 (1866)
- Issue
- Heft 11
- Article
- In welcher Religion ist das von einer Jüdin mit einem Christen ausserehelichen erzeugte Kind zu erziehen? Und darf ein jüdischer Vater sein aussereheliches mit einer Christin erzeugtes Kind legitimie
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 418 (sequence 9)
- Language
- German
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418 In welcher Religion ist das von einer Jüdin mit einem lieh Abweichung in dem Hechte des Legitiinirten herb eiführe, da sie nur für die Standes- und Vermögensrechte von Bedeutung sind, hier nicht gelöst werden sollen. Vielmehr wird nur genauer untersucht werden, ob und wieweit die religiöse Glaubens- Verschiedenheit zwischen Vater und Kind ein Hinderniss der Legitimation abgeben könne. Der blos confessionelle Unterschied, wenn beide Christen und etwa der Vater evangelischen, das Kind römisch-katholischen Glaubens ist, gibt, wie nicht bezweifelt wird, kein Legi tim ationshinderniss ab. Dagegen wird die wirkliche Religionsverschiedenheit als ein solches vielfach aufgestellt. Man nimmt eine solche an, wenn der eine Theil der Landeskirche angehört, der andere entweder Jude oder Dissident ist. Der Dissidenten wird hier nur nebenbei Erwähnung geschehen. Was die Juden anlangt, so genossen dieselben, wie in an.deren Staaten, so auch in Preussen, keine publicistischen Hechte und standen bezüglich der Privat- und Gemeinderechte in den verschiedenen Landestheilen auch in verschiedenen Rechtsverhältnissen. Dies musste bei Redaction des Landrechtes auf die Familienrechte von Einfluss sein und insbesondere bei Uebertragung solcher durch obrigkeitliche Einwirkung an Personen, welchen die Fähigkeit, die Folgen der einzelnen Handlungen genau vorher zu überlegen, noch abging, in ernstliche Erwägung gezogen werden. Seit aber durch die verschiedenen legislatorischen Einwirkungen dieses Verhältnis ein anderes geworden, insbesondere seit Erlass der Verfassungsurkunde, mussten die bisher geltenden beschränkenden Einrichtungen, soweit sie nicht mit den neueren Bestimmungen in Einklang stehen, aus dem Gesetzbuche schwinden. Auch hier kann es nicht beabsichtigt werden, die einzelnen bestandenen und direct oder indirect aufgehobenen Bestimmungen mitzutheilen, und beschränken wir uns darauf, auf diesfällig specielle Werke1) zu verweisen. Nur ein Verhältniss, welches auf das Tiefste in das Mark l) Koch, die Juden im preuss. Staate (1833). Heinemann, Sammlung der die religiösen und bürgerlichen Verhältnisse der Juden in den preuss. Staaten betreffenden Gesetze (1835—1837). v. Rönne und Simon: ״Die früheren und gegenwärtigen Verhältnisse der Juden in den sämmtlichen Landestheilen des preuss. Staates" (1843).