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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1866-01-01 · Heft 11 · p. Seite 414

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
15 (1866)
Issue
Heft 11
Article
In welcher Religion ist das von einer Jüdin mit einem Christen ausserehelichen erzeugte Kind zu erziehen? Und darf ein jüdischer Vater sein aussereheliches mit einer Christin erzeugtes Kind legitimie
Date
1866-01-01
Page
Seite 414 (sequence 5)
Language
German
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r > r r־^; 414 In welcher Religion ist das von einer Jüdin mit einem gewissen Grade bestehen bleiben und seinen Einfluss behaupten müssen. Vor allem ist es das Verhältnis8 zu dem väterlichen Erzenger und dessen Familie, wo sich ein Unterschied zwischen dem ehelich und aus 8 er ehelich Geborensein fühlbar machen und erhalten wird. Denn der Act der Erzeugung ist in ein Naturgeheimniss gehüllt, dessen Schleier zu durchdringen dem Auge des Sterblichen nicht gegönnt ist. Und nur zu Gunsten der in einer gesetzlich anerkannten2 3) Ehe Geborenen oder Empfangenen hat der Rechtsgrundsatz Anerkennung gefunden und ist von den Gesetzgebungen als Rechtsvermuthung^) aufgestellt worden: ,,dass derjenige für den Vater eines in gesetzlich gütiger Ehe erzeugten Kindes anzusehen ist und bis zum Beweise des Gegentheiles vor dem Gesetze gilt, welchen das eheliehe Verhältnis als Vater bezeichnet^, d. h. welcher 1wenigstens entweder zur Zeit der Empfängnis oder der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheirathet war. Anders ist es bei dem ausser der Ehe Erzeugten. Für ihn kann eine gleiche Vermuthung nicht Platz greifen; der Vater muss vielmehr ermittelt werden, und wo dessen Feststellung nicht gelingt, gilt jener vor dem Gesetze als vaterlos. Inwieweit einem solchen Wesen das Naehsuchen nach seinem Vater gestattet sein soll, ob dasselbe, wie das französische Recht engherzig4) vorschreibt, durchweg zu untersagen, ob es 2) Ob das in einer nur von dem Priester nicht aber auch vor Gerieht vollzogenen Ehe geborene Kind jüdischer Eltern als ein eheliches zu erachten, habe ich in der allgemeinen Zeitung des Judenthums Bd. XXX. 6. 303 ausführlich besprochen. 3) Paulus libr. IV. ad edictum (1. 5 D. de in jus voc. II. 4): pater estis, quem nuptiae demonstrant; A. L.-R. T11. II. Tit. 2 § 1: die Gesetze gründen die Vermuthung, dass Kinder, die während einer Ehe erzeugt oder geboren werden, von dem Manne erzeugt sind; Code Rapoldon arfc, 312: Ifenfant congu pendant mariage a pour pere le mari. 4) Code Rapol^on art. 340.: La recherche de la paternitä est interdiite.

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