Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 15 (1866)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Psalmen 120 - 135 nach ihrem Inhalte und ihren historischen Beziehungen erlätert
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 183 (sequence 6)
- Language
- German
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nach ihrem Inhalte und ihren hist. Beziehungen erläutert. 183 seines strafenden Feuers (V. 5). Ungefähr dasselbe lässt sich gegen Kimchi’s (auch de Wette’s u. A.) Erklärung einwenden, nach welcher der Dichter den Inhaber der betrügerischen Zunge oder sich selbst fragt, welchen Nutzen der Betrug gewähre, worauf geantwortet wird, dieser gebe nur die Macht, Anderen in gefährlicher Weise zu schaden (Pfeile u. 8. w.), eine Antwort, die überdies geeignet wäre, manchen Verbrecher in seinem ungerechten Vorhaben zu bestärken, anstatt ihn davon abzuschrecken. Beiden Erklärungen ist noch die Schwierigkeit gemeinsam, dass entweder in לף oder in יחן die Zunge mit genus masculinum verbunden wäre, während ללשון wenn es überhaupt, was noch sehr zweifelhaft, gemäss Gesenius’ (Lex. 8. v.) und de Wette’s Behauptung generis communis ist, hier jedenfalls sein Attribut als Femininum neben sich hat. — Storno endlich lässt gar die Frage an Gott gerichtet sein: Was kann dir, o Herr, ein Betrüger Anderes (als Opfer) geben, als seine verderbliche Zunge? darum rette mich vor Solchen. — Nach allen diesen Erklärungen enthält der Psalm nichts Anderes, als eine Klage über erduldete Anfeindungen, mit einer Einschaltung, hetreffend die Schädlichkeit der trügerischen Zunge. Da aus dem Weherufe in V. 5 mit Recht geschlossen wurde, dass das heklagte Uebel zur Zeit noch fortgedauert habe, so musste man im ersten V. ״ ויענניund er hat mich erhört" für ״er wird mich erhören" gesetzt ansehen; und doch scheint es seiKimchisBegründüng dieser Annahme, ״dass dergleichen häufig vorkomme," mit Vorsicht aufzunehmen, da die an anderer Stelle von dem grossen Exegeten angeführte Analogie solcher Ausdrucksweise bei den Propheten wohl nicht ganz zutreffend ist. De Wette motivirt das Präteritum in ״ich habe gerufen," das keiner Begründung bedarf. Denn das Gebet ist hier, wie auch in den von ihm citirten Stellen bereits ausgesprochen. Dass ihn aber Gott erhört habe, konnte der heil. Sänger nicht mit demselben Rechte, wie in Ps. 3, 6 behaupten (wo freilich Kimchi und auch de Wette ebenfalls annehmen, es stehe Praeteritum pro Futuro), wenn der spätere Weheruf Grund haben und sich auf noch vorhandenen Druck beziehen sollte. Alle die erwähnten und noch andere Schwierigkeiten seheinen dagegen beseitigt, wenn man V. 2 die ״lügenhafte Lippe" von der Lügenhaftigkeit versteht, welche dem Betenden selbst