Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 14 (1865)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Rückblick auf Zustände und Ereignisse der Juden in Frankreich, Italien, dem Orient und der Nordküste Africa's während der letztvergangenen Decennien
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 457 (sequence 17)
- Language
- German
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in Frankreich, Italien, dem Orient u. d. Nordküste Africa’s. 457 Wort, sich taufen zu lassen, entschlüpft ist — nicht Christen werden wollen. Die armen Juden sind gezwungen, den Preis für das zu zahlen, was in ihren Augen eine Apostasie ist. Um die bisher gedachten Massnahmen zu vervollständigen, ist den Juden der Besuch der öffentliehen Unterrichtsanstalten verboten. Gestattet man einigen armen jungen Leuten die medicinische Facultät zu besuchen, so erhalten sie kein Diplom, wie die andern Aerzte, sondern nur die Erlaubniss, im Ghetto die Heilkunst an den Körpern kranker Juden zu üben. Keine freie Kunst, kein Handwerk, mit Ausnahme der Weberei und sonst einiger wenigen, darf vom Juden ausgeübt werden; nur der Kleinhandel in seiner ganzen Gemeinheit und Kleinlichkeit soll das Erbtheil der Anhänger Mosis verbleiben. Der Jude darf ferner kein Grund eigen th um weder in der Stadt noch ausserhalb derselben besitzen, er darf auch nicht auf Hypotheken leihen; das jüdische Geld soll beweglich bleiben und sich nicht befestigen, der Vater soll nicht für das Wohl seiner Kinder sorgen können, sein kleines Habe soll so preeär sein, wie sein Leben, und mit Ausnahme einiger elenden verfallenen Gemäuer, von denen ein grosser Theil Klöstern und geisfcliehen Anstalten gehört, kann er nichts sein nennen als das Grab, in welches er sich niederlegt. Nichts ist gespart, um dem Christen zu zeigen, wie wenig er seine jüdischen Mitbürger achten soll. Man darf den Juden nicht als Zeugen in Civilhandlungen anrufen, jeder Contract oder notarieller Act, der unglücklicher Weise von einem Juden als Zeugen unterschrieben ist, wird für nichtig erklärt. Und doch weiss inan sich wohl des Juden in Crimmalfällen zur Entdeckung der Wahrheit zu bedienen, und man hat noch nie Ursache gehabt zu bereuen, dass man dem Zeugnisse des unreinen Juden getraut. Die Befähigung zürn Testiren ist sowie die Erlaubniss zum Reisen den quälerischsten Massregeln unterworfen. Man muss zu Rom geboren sein, und dieses vom Vater auf den Sohn, um daselbst wohnen zu können. Die natürlichen Gefühle des menschlichen Herzens werden von einer Autorität verhöhnt, die, wie sie sagt, die Auf- Frankel, Monatsschrift. XIV. 12. 35