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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 10 · p. Seite 369

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 10
Article
Zur Geschichte der Juden in Magdeburg
Date
1865-01-01
Page
Seite 369 (sequence 9)
Language
German
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Zur .Geschichte der Juden in Magdeburg. 369 solchen Juden Zolles in quieta quasi possessione *von vielen Jahren hero befindlich, dieselbe dabei zu mainteniren." Dass der Magistrat der Ansiedelung von Juden nicht geneigt war, lässt sich denken; selbst der eine oder andere in der Budenburg und Neustadt wohnende Schutzjude musste Leibzoll bezahlen. Es war freilich eine Zeit, - in welche die Schatten des Mittelalters noch hineinragten. Im ganzen .Herzogthum Magdeburg wohnten damals -- mit Ausnahme von Halle — kaum zehn Schutzjuden, je einer zu Aisleben, Burg, Egeln, Sandau, Sfcassfurth, Jerichow, Genthin und Löbechün. (Der am letztgenannten Orte nennt sich ״Isr. Nathan, Cantor und Schächter bei der Judenschaft in den drei Leipziger Messen.") Da ein Schutzbrief meist nur einer Familie das Wohnrecht verlieh, so wurden Verwandte, etwa ein Bruder oder Schwiegersohn in der angeblichen Eigenschaft von ״Bedienten", als ״Privatschulmeister, Cantoren, Todtengräber" eingeschmuggelt. Diese Zustände übten auf die Juden selbst nicht selten einen entsittlichenden Einfluss. In Jerichow, wo sich neben einem mit einem Schutzbrief versehenen Juden ein anderer ״unvergleiteter" niedergelassen hatte, verfolgte ersterer die Verweisung des letzteren mit einer wahrhaft hartnäckigen Beharrlichkeit. In den bis auf den Namen und Wohnsitz meist gleichlautenden Schutzbriefen findet sich zum Schlüsse die interessante Stelle: ״Vor allen Dingen aber soll Er und die Seinigen sich alles blasphemirens lästeren« Unsers Erlösers und Herrn Jesu Christi wie auch Unsers Christlichen Glaubens bey harter Stratfe enthalten, auch dem So mehr allerhöchst gedachte Sr. K. M. wegen des Gebehts AJlenu Leschabbeach verordnet haben allergehorsamst nachkommen." Mit weicher Aengstlichkeit der Magistrat von Magdeburg, dieser in der Reformationszeit ״unsers Herrn Gottes Canzlei" zubenannten Stadt, ihr altes ״Recht", den Juden Aufenthalt und Wohnsitz zu versagen, noch im Jahre 1717 bewachte, möge ein Schreiben beweisen, weiches derselbe auf die höchsten Orts ergangene Aufforderung ״die bishero unver gleiteten Juden binnen 8 Tagen wegzu schaffen, und wie solches geschehen nachgehend zu berichten" am

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