Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 14 (1865)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Magdeburg
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 368 (sequence 8)
- Language
- German
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368 Zur-.Geschickte ‘äer Juäenia Magdeburg. ׳־$ setzen, und als ein Halberstädtischer Jude durch einen Ghurfürstlichen Pass, den er erhalten, von dieser Steuer sich befreit erachtete, legte der Magistrat die Angelegenheit höchsten Orts zur Entscheidung vor, welche von dem grossen Churfürsten in einer Cabinetsordre d. d. 6. Juni 1678 niedergelegt wurde, worin es heisst, dass er ersehen habe, ״weichergestalt ein Halberstädtisclier Jude, Rahmens David Samuel, in Krafft des jüngsthin erhaltenen Paszes zu merklicher Schmälerung Ewer Stadt Intraden die Befreyung von allem Abtrag von seinen treibenden Commercien prätendiren wolle." Der Churfürst entscheidet aber dahin, dass der Magistrat ״denselben, ohngehindert solches paszes, zum Beytrag von seiner Verkehrung gebohrender maszen anhalten könne." Trotz solcher Ent- Scheidung drohte dem Magistrat bald wiederum bei der Einnahme seines Judenzolles arge Verkürzung. Es hatten sich nämlich ״die von Hamburg nach Leipzig reisende Hochteutsche Juden" bei Sr. Churfürstlichen Durchlaucht, den! nachherigen König Friedrich I. beschwert, ״alsz ob der Magistrat ihnen bey ihrer Durchreise gantz neuerlieber Weise einen Zoll (ausser dem gewöhnlichen Judenzoll) abforderte." Nachdem dann der Churfürst auf diese Beschwerde hin den Magistrat angewiesen hatte, dass er ״solche neuerliche Auflagen so fort abestellen solte," beruft sich derselbe in einem Gesuche d. d. 28. Sept. 1688 auf das althergebrachte Recht und insbesondere auf die — oben erwähnte — Entscheidung des grossen Churfürsten, nennt die Beschwerde wegen einer neuen Auflage ״falsa narrata" und bittet endlich, ״sie (die Juden) zu ,schuldigen Abtrag des gewöhnlichen Juden-Zolls ernstlich an zu weisen; Es müszen doch selbigs, wie sie Selbsten in ihren sonst ungegründeten Supplicato gestehn, dergleieben bey allen Zollstätten thun, erwächszet auch deswegen dem Commercio eben kein besonderes Nachtheil, und ist die arme Stadt dieser ihrer allewege geruhig genoszeneu Intraden zum höchsten benöthigt." Auf dieses Gesuch hin erklärte dann der Churfürst in einer Cabinetsordre d. d. 3. Oct. 1688 ״nachdem aus den eingesandten attesfcatis gnugsam erhellet, dasz die Stadt bey Hebung