Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 14 (1865)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Magdeburg
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 370 (sequence 10)
- Language
- German
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*V, ^}'iW^Wz/, 370 Codex v.Ras elii’ su:Raschbam’s Pentateuch-Commentarien ' 'r 4. Sept. des erwähnten Jahres an den König richtete, und in welchem es heisst: ,,Nun ist diese Stadt durch besondere Gnade Sr. König! Majest. und Dero preiszwürdigster Vorfahren bei der Freyheit gelaszen worden, dass kein Jude sich in dieser Stadt aufhalten, noch etabliren dürffen, welche hohe König! Gnade wir allerunterthänigst preisen. Ob aber der Jude in der Neustadt, welcher sich erst vor kortzer Zeit zu groszem Schaden dieser Stadt daselbst niedergelaszen, und fast täglich mit seiner Frauen und Sohne in der Stadt hausiren gehet, unter die vergleiteten mit zu rechnen, davon wohnet uns keine eigentliche Wissen- Schaft bey." Wir haben es uns nicht versagen mögen, dieses Schreiben hierher zu setzen: es ist ein Zeugniss finsterer Vergangenheit, bei dessen Anblick die Gegenwart den Genuss fortgeschrittener Bildung und erleuchteter Gesinnung um so inniger empfindet. Erst 1720 bekam ein Jude, Gumpert mit Namen, das Recht, in Magdeburg zu wohnen. Seit jener Zeit haben immer einzelne Schutzjuden hier gewohnt. Die jetzige Gemeinde datirt ihr Entstehen als solche erst aus den ersten Jahren die- 868 Jahrhunderts. Der Codex yon Baschi’s und Easchbam’s Pentateuch- Commentarien auf der Breslauer Seminar-Bibliothek. ■) Von Di׳. Max Landsberg. Die in neuerer Zeit mit grösserer Rührigkeit den Biblischen Urkunden zugewandte wissenschaftliche Thätigkeit lenkt bei der l) Vergl. hierüber die von H. Berliner über denselben Gegenstand (in dieser Mtsschr. Juniheft 64) gegebenen einzelnen Notizen, die ich früher ganz übersehen hatte, auf die ich aber lange nach Vollendung dieses Berichtes erst durch gütigen Hinweis auf dieselben Seitens der Redaction dieser Mtsschr. noch zur rechten Zeit aufmerksam gemacht wurde.