Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 14 (1865)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Magdeburg
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 367 (sequence 7)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Juden in Magdeburg. mm E Sudenburg ihnen ihre Güter und liegenden Gründe recht und redlich hätte abgekauft und mit bereitem Gelde wohl zu danken vergnügt und bezahlt, und dass der gnädigste Herr von Magdeburg ihnen solches Geld für ihre Güter gnädiglich folgen lassen, dass sie seinen Gnaden unterthänig danken,“ Es war dies die letzte Aeusserung der länger als fünf Jahrhunderte hier sesshaft gewesenen Gemeinde. Die jüdische Synagoge ward in eine Kapelle, unter dem Namen Marienkapelle umgewandelt, und das Judendorf empfing davon den Namen Mariendorf. III. Wenngleich hiermit die Geschichte der alten Mägdeburgischen Gemeinde beendet ist, so erscheint doch nicht unnütz, aus den spärlichen Documenten, so weit möglich, die Gesinnung zu entnehmen, welche die Stadt und ihre Leiter nachmals gegen die Juden, überhaupt bis zu der Wiederansiedelung der jetzigen Gemeinde beseelte. Es zeigt sich auch hier der Siegeslauf, in welchem AuL klärung und echte Toleranz über die Hindernisse der Um duldsamkeit und confessionellen Beschränktheit hinweg unaufhaltsam Vordringen. Ob seit der Austreibung durchaus kein Jude in Magdeburg sich hat ansiedeln dürfen, lässt sich, da bekanntlich das städtische Archiv bei der Zerstörung (1631) gänzlich verloren gegangen, nicht bestimmen. So viel aber ist gewiss, dass seit der Eroberung kein Jude hierorts sich besetzen durfte. Der Magistrat bezeugt dies in einem unter dem 24. April 1700 auf eine hohem Ort erfolgte Anfrage nach der Zahl der jüdischen Einwohner erlassenen Schreiben, mit den bemerkenswerfchen Worten, ״dass aus hierzu bewegenden triffligen Ursachen und der bisherigen Observanz nach von Zeit der Eroberung her keinem Juden verstattet werden, sich in dieser Stadt zu stabiliren.“ Andererseits aber war der Magistrat sorgfältig bedacht, die durchreisenden Juden durch Erlegung des damals üblichen Leibzolles — der hier 12 gute Groschen betrug — in Contribution zu