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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 6 · p. Seite 211

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 6
Article
Geschichte der Juden in Posen
Date
1865-01-01
Page
Seite 211 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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Geschichte, der Juden in Posen. 211 wenn sie ihm nicht erweislich wenigstens 500 Rthlr. zubringt 8).“ Jeder in Schutz lebende männliche Jude ohne Ausnahme vom zurückgelegten 14. bis zum zurüekgelegten 60. Jahre seines Alters wurde zur jährlichen Zahlung eines Rekruten- und Schutzgeldes von 1 Rthlr. 16 Sgr., und bei der Verheirathung für den Trauschein zur Erlegung einer nach bestimmten Sätzen sich abstufenden Summe an das Potsdam’sche Militär-Waisenhaus und an die Kriegs- und Domänenkammer angehalten. Eine besondere Sorgfalt verwandte das Gesetz auf die Regelung des die Gemeinden belastenden Schuldenwesens, der Cultus- und Schulangelegenheiten. Die Käuflichkeit bei Be- Setzung der Gemeindeämter wurde beseitigt, den Rabbinen die Kenntniss der deutschen und polnischen Sprache in Rede und Schrift zur Pflicht gemacht, ihnen die Aus- Übung der rabbinisclien Jurisdiction und die Verhängung des Bannes untersagt, dagegen die Besoldung ״aus einer öffentlichen Kasse als Landesherrliche Officianten“ in Aussicht gestellt. Die unter dem Schutze der preussischen Verwaltung an gebahnte friedliche Entwickelung der Gemeinde wurde bald in trauriger Weise unterbrochen. Am 13. April 1803 (am Tage des Pesachfeste) wüthete eine Feuersbrunst in Posen, die das ganze Judenviertel, mit Ausnahme der Reihe, in welcher sich die ״alte Schule“ befindet, vernichtete. Die ,,hohe Schule“, drei Frauenschulen, das Beth-hamidrasch und das Krankenhaus wurden ein Raub der Flammen, etwa 600 jüdische Familien verloren ihr Hab und Gut, der Wohlstand der Gemeinde war auf lange Zeit hin vernichtet. Das Rabbinat und der Vorstand forderten in einem gedruckten hebräischen Sendschreiben (dd. 13. Ab 1803) sämmtliche Gemeinden zur Einsendung von Unter- Stützungsgeldern auf. Bald darauf trat ein Wechsel der Regierung in Posen ein. Im November 1806 rückten die Franzosen in die Stadt ein, die durch den Tilsiter Frieden am 7. Juli 1807 8) General־Juden־R.eglement Cap 1, § 16. Das Gesetz; vom l.Juni 1833 hat diese Bestimmung unverändert mit aufgenommen (§ 15).

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