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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 6 · p. Seite 212

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 6
Article
Geschichte der Juden in Posen
Date
1865-01-01
Page
Seite 212 (sequence 8)
Language
German
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212 Geschichte der Jud^h in Posen. zu dem von Napoleon gebildeten Herzogthum Warschau geschlagen wurde. Der Code Napoleon wurde eingeführt und die Verfassung •vom 22. Juli 1807 verbürgte den Juden die Gleichstellung mit allen anderen Staats־ bürgern, aber schon den 17. November 1808 erliess Friedrieh August von Sachsen, der von Napoleon zum Grossherzog von Warschau ernannt wurde, ein Dekret, durch welches die Gleichstellung der Juden für die nächsten zehn Jahre in der Hoffnung suspendirt wurde, dass sie in der Zwischenzeit die sie von den christlichen Bürgern unterscheidenden Sitten und Gewohnheiten ablegen würden. Einzelnen Juden, die sich dieser besonderen Gnade würdig zeigen, sollte noch vor Ablauf der zehn Jahre der Genuss der politischen Rechte gestattet werden 9). Man blieb nicht bei der allgemeinen Versagung der Bürgerrechte stehen, sondern holte die alten Beschränkungen wieder hervor und verbot z. B. den Juden (1812) das Bereiten und Verkaufen geistiger Getränkeln). Es herrschte überhaupt ein unsicheres Umhertasten in der damaligen Gesetzgebung, ein ewiges Schwanken der Zustände in dem Staate, in dem sich drei heterogene Elemente: eine polnische Bevölkerung, ein sächsischer Souverain und eine französische Verwaltung, begegneten. Im Februar 1813 wurde Posen von den Russen besetzt. Nach den Bestimmungen des Wiener Gongresses wurde das Grossherzogthum Posen durch das Besitzergreifungs-Patent Friedrich Wilhelm’s III. vom 15. Mai 1815 zum zweiten Male und dauernd der preussischen Monarchie °) Lelewel übergeht diesen Punkt mit Stillschweigen und erklärt die Ausschliessung der Juden von den politischen Rechten in tlieilweise unzutreffender Weise: ״Rur die Juden genossen die ihnen bewilligten Rechte nicht, theils weil die ihnen gegebenen Zugeständnisse im Lande allgemeines Missfallen erregten, theils weil sie freiwillig darauf verrichteten, um sich dem Kriegsdienst zu entziehen,u (Geschichte Polens, deutsche Ausgabe, zweite Auflage, Leipzig 1847, S. 414). Der in zweiter Reihe angegebene Punkt ist in dem Erlasse Friedrich August’s durchaus nicht berührt. i0) Wuttke, Städtebuch S. 229.

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