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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 6 · p. Seite 209

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 6
Article
Geschichte der Juden in Posen
Date
1865-01-01
Page
Seite 209 (sequence 5)
Language
German
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■■•■■■-־■■־■■ז.•■ Geschichte der Juden in Posen. 209 weit leichter abgehalten werden könnte, mithin Euer bisheriger Widerspruch gegen dasselbe auf einem tibelverstandenen Begriff von Recht und einer missverstandenen Anwendung des Vergleichs von 1780 beruht, so befehlen wir Euch hiermit auf das Ernstlichste, den diesfälligen Anordnungen des Krieges- und Steuerrathes von Timroth die promteste Folge zu leisten und der Ausführung der Erweiterung der Judenstadt in aller Art die Hand zu bietlien. Sind Euch mit Gnaden gewogen." Eine solche energische Sprache wurde in der polnischen Zeit, wenn gehört, von den Magistraten wenig beachtet. Unter dem straffen preussisehen Regiment musste sich der Magistrat zu Gegenvorstellungen verstehen, die auf Seiten der Regierung die Entfaltung einer desto grösseren Energie veranlassten. Es ergingen zahlreiche Erlasse in dieser Angelegenheit während der ganzen Zeit der ersten preussisehen Occiipation. Den 6. Juli 1795 wurde ,,auf Seiner königl. Majestät Allergnädigsten Spezial-Befehl" der Magistrat an gewiesen, nicht nur seinerseits der projectirten Erweiterung der Judenstadt keine Schwierigkeiten zu bereiten, ״vielmehr auch alle etwanige Beschwerden einzelner Bürger hierüber nach Massgabe dieses Bescheides gründlich zu widerlegen." Den 28. Dezember desselben Jahres schreibt die Krieges- und Domänen-Kammer an den Kriegs- und Steuerrath v. Timroth; ״Ihr habt ihn (den Magistrat) also mit seinen unnützen Anträgen abzuweisen und ihm nochmals zu eröffnen, wie es ohne Widerrede dabei bleibe, dass Privatconcessionen und der General - Complanation ungeachtet alle ausser dem Judenbezirk wohnenden Juden so lange ungehindert wohnen bleiben sollen, bis die Er- Weiterung der Judenstadt zu Stande gekommen." Der Magistrat wurde immer mehr von der Nutzlosigkeit des Widerstandes überzeugt und gab sich wenigstens den Anschein, auf die Anordnungen der Regierung einzugehen, so dass die Krieges- und Domänen-Kammer an denselben unter dem 13. März 1797 schreiben konnte: ,,Aus Euerem Bericht vom 8. d. M. haben wir sehr gerne ersehen, dass Ihr Euch nunmehro selbst überzeuget: man würde zu hart verfahren, wenn man in Ansehung der hiesigen Ja-

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