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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 6 · p. Seite 208

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 6
Article
Geschichte der Juden in Posen
Date
1865-01-01
Page
Seite 208 (sequence 4)
Language
German
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Ir 1 J '1 -־•^י ׳ " vיי. .א ״׳ *,?/>;V ־?'/ ׳יי׳**V* נ^| 208 Geschichte der Juden in Posen. 5 ,: ־ alten Verhältnisses, erhielt aber als Bescheid von der südpreussischen Regierung (24. Mai 1795), dass ״von dem Allerhöchsten Ortes gefassten Beschluss durchaus und umsoweniger abgegangen wird, als darunter die städtischen Privilegien in keinem Falle geschmälert werden.“ In dem auf diese Angelegenheit bezüglichen Rescripte der königl. südpreussischen Krieges־ und Domänen-Kammer an den Magistrat (22. April 1795), auf welches sieh der Bescheid der Regierung stützte, heisst es: ״Wir haben . mit vielem Befremden ersehen, dass Ihr Euch dem Project der Erweiterung der hiesigen Judenstadt auf die unerwarte tste Art wider setzet; ohne die mindeste Rücksicht auf die nachtheiligen Absichten und Folgen dieser Er- Weiterung zu nehmen, beziehet Ihr Euch mit dem Anscheine eines blossen Eigensinnes auf die Rechte der Stadt. Gesetzt auch, der Stadt competiren diese Rechte, wie Ihr es meint, so scheinen Euch alle Begriffe von einer Befugniss und einem Rechte entgangen zu sein, wenn Ihr solche bloss dazu anwenden wollet, um der Stadt länger der Unsauberkeit, Gestank und anderen Nachtheilen der engen Wohnungen der Juden zuzusichern. Ihr hättet vielmehr im gegenwärtigen Falle bei der Willkür, die jedes Recht dem Berechtigten in Rücksicht der Ausübung überlässt, von der Befugniss, die Judenschaft auf einem für sie zu engen Terrain zusammenzuhalten, gleich abstrahiren sollen, wenn Euch das eigentliche Wohl der Bürgerschaft am Herzen läge, als mit dem Bestehen auf einem angeblichen Rechte, dessen Ausübung bloss Nachtheil involvirt, Euch nur den Schein für das Wohl der Stadt zu sorgen zu geben.“ Es wird sodann auseinandergesetzt, dass die Regierung bloss eine Erweiterung des Judenviertels, keinesweges aber, den städtischen Privilegien zuwider, eine Ansiedelung der Juden in den von Christen bewohnten Stadttheilen wünsche. ״Wie nun also das Project der Erweiterung der Judenstadt, nach welchem die Juden ebenfalls noch zusammen- und nur, in einem weiteren Raum wohnen sollen, sich bloss auf die Rechte der Stadt und den Vergleich von 1780 gründet und ohne denselben das jetzige Uebel des engen Wohnens der Juden

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