Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 14 (1865)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Geschichte der Juden in der Schweiz
- Date
- 1865-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 15)
- Language
- German
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׳ י ־״ י״• יי v Geschichte der Juden in der Schweiz' : v 55׳ •;!niedergelassenen Arztes. Diese Frau war kaum im Hause, als der ׳angenommene Knabe einer auf der Strasse beschäftigten Nachbarin erzählte, es werde diese Nacht in ihrem Hause ein Kind umgebracht. Unwillig über solche Rede wurde der unvernünftige Schwätzer kurz abgefertigt. Am andern Tage verliess die fremde Jüdin in aller Frühe unbemerkt mit ihrem Kinde das gastfreundliche Haus, um noch vor Eintritt des Sabbats ihre Heimat und ihre Familie zu erreichen. Kaum war der Sabbat zu Ende, so eilte der Knabe wieder auf die Gasse und erzählte der Nachbarin, dass die Tödtung des Kindes, von der er ihr gesagt, wirklich stattgefunden habe. Die Frau, welche den Arzt einer solchen That nicht fähig hielt, hielt dem Knaben entgegen, dass wohl eine Beschneidung stattger funden habe; aber dieser blieb bei seiner Behauptung und erzählte ״man habe das Kind zuerst mit Nadeln gestupft, ihm eine Birne ins Maul gestossen, dass es nit schreien können, darnach ihm das Köpflein abgehauen, das Blut in ein Guttern gethan und das Kind verbrannt. Es habe och David Jud selbst zugesehen und darob geweinet.“ Dieser Erzählung, die der Knabe mehrere Male zu wiederholen veranlasst wurde, indessen jedes Mal etwas abweichend vorbrachte, fügte dieser noch bei, ״wenn man’s nit glauben wolle, so solle man nur in ihr Haus gan, so werde man das Blut hinderm Ofen finden“. So unglaublich auch die ganze Angelegenheit erschien, 80 verbreitete sich dieselbe doch schnell in der ganzen Nachbarschaffc und wurde noch am nämlichen Abend dem Pfarrer mitgetheilt, welcher auch alsbald dem Statthalter die pflichtschuldige Anzeige machte. Die Behörde hielt bei der guten Meinung, welche sie von David hatte, die ganze Erzählung anfangs für ein Mährchen; da dieselbe aber von einem Hausgenossen herrührte, und man dem minderjährigen Knaben eine solche Erfindung nicht Zutrauen mochte, so traf man Anstalten, der Geschichte auf den Grund zu kommen. Nach Einvernehmen mehrerer Personen beschloss man die lieberrumpelung des Hauses. Mit einem Häschercorps, bestehend aus vier Hof knechten, vier Schar Wächtern, dem