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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1865-01-01 · Heft 2 · p. Seite 48

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
14 (1865)
Issue
Heft 2
Article
Geschichte der Juden in der Schweiz
Date
1865-01-01
Page
Seite 48 (sequence 8)
Language
German
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, > ^,r י<״;3£^^^׳ז0 -י' >י Geschichte der, Judbn in der Schweiz. Dieses Pactum cliarakterisirt genugsam ״den langen Smarin H)״, der übrigens nicht schlimmer war als die I übrigen Juden in Schaff hausen; Zank- und händelsüchtig waren sie alle. Der alte Lemmlin wird als ein roher Mensch geschildert, der seine Dienstboten übel behandelte und 1383 seinen Knecht blutrünstig schlug. Noch zanksüchtiger als die Männer waren die dortigen Frauen, die meistens in den Frevelbüchern figuriren: sie schimpften und zankten sich selbst in der Synagoge. Auch die Lehrer, die ihre Kinder in den allernothwendigsten Fächern unterrichteten, wurden von diesen ״jüdischen Schweizern" öfter durchgeprügelt. Das rohe Benehmen verschlimmerte die Lage der ohnedies verhassten Juden und zog ihnen manche Nachstel- Jungen der, Rohheit für Ehrlichkeit ausgebenden Schweizer nach. In der Purimnacht des Jahres 1394 wurden sie mit Tod und Verderben bedroht. Ein gewisser Heini Nägeli wütliete gegen sie und verhiess ihnen, dass keiner ihrer sie beschützenden Rathsherrn mächtig genug wäre, einen Auflauf gegen sie zu verhindern; er wollte mit dreissig oder vierzig Mann am folgenden Tage vor ihre ״Schul“ kommen und ihnen die Köpfe einschlagen. Eines Abends vermisste ein Christ seinen Knaben; ohne ihn weiter zu suchen, stürzte der Vater, von blindem Vorurtheil geleitet, voller Wuth in das Haus eines ihm verdächtig scheinenden Juden und forderte ihn auf, ihm seinen Sohn augenblicklich herauszugeben, widrigenfalls er sofort blutige Rache an ihm nehmen würde. Zum Glück stellte sich die Schuldlosigkeit des Juden rechtzeitig her״ aus, so dass es bei der Drohung verblieb1). 8) Smarin starb vor 1414, in welchem Jahre Hennlin ״die Jüdin wilant Smarien des Juden unseres Burgers eliche Wirtin“ von Zürich einen Schutzbrief erhielt. Bei Ulrich, a. a. 0. 420. D Harder, a. a. 0. 46 ff.

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