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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1864-01-01 · Heft 11 · p. Seite 424

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
13 (1864)
Issue
Heft 11
Article
Die Neugestaltung des Rabbinenwesens und deren Einfluss auf die talmudische Wissenschaft im Mittelalter
Date
1864-01-01
Page
Seite 424 (sequence 4)
Language
German
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Aof •S! If A» (vl׳\T\^'v»1 Aר׳ז nr/v'ri Awn י' ■ י י i *. ' יי‘* ' V"■ ׳/1׳- DW MeutzesNlWuM äWRäbNuenWesdrfs Rechte zu erkennen, vor Allem Abgabenfreiheit״) und 66801d11ng°°). Sehen wir uns nun, ehe wir das weitere Schicksal der neuen Institution verfolgen, nach der Veränderung um, welche jene und die dadurch hervorgerufene Neugestaltung des Rabbinenwesens auf dem Gebiete der tahnudischen Wissenschaft herbeiführte. Die Vertreter einer Wissenschaft und diese selbst stehen in so unmittelbarem Zusammenhänge, dass jeder Umschwung sowohl in der geistigen Situation, wie in der äussern Stellung der ersteren nothwendig auch eine entsprechende Veränderung in der Pflege und Behandlung der letzteren hervorrufen muss. Von der tahnudischen Wissenschaft gilt dies um so mehr, als sie von Haus aus mit unzähligen Fäden und in der weitesten Ausdehnung mit dem Volke verknüpft war: sie war keine gemachte Wissenschaft, von Fach Wissenschaftern gepflegt, sondern walteten \ vergi. Maharii, R. G. A. 187: בהיותי סופר ^זקני הישיש מהר״ש ז״ל. — Bei Jakob Weil, zu dessen Lebzeiten schon die Kehrseite des vorangegangenen Zeitalters, Eitelkeit und Stolz, vollauf sich geltend machte, werden die Befugnisse des Rabbiners selbst auf den Vortrag der ברכרת ^רוסין ונשואץ ausgedehnt (Angef. bei Isserlein, Pes. 126.) Man wollte eben, vielleicht musste man auch Unberufenen gegenüber, Alles, was mit öffentlichen Akten zusammenhing, in der Person des Rabbiners vereinigen. Uebrigens pflegten die Rabbiner jener Zeit auch bei der Trauungsfeierlichkeit Vorträge zu halten. Sim. Dur an, Abotcomment. III, 3. *) Obgleich man dieselbe anfangs nur dem Rector der Academie (יושב בראש הישיבה) und auch diesem nur in Oesterreich, nicht aber in den Rheingegenden — verstattete, weil nämlich die Rabbiner neben dem Amte noch Geschäfte zu betreiben pflegten (Isserl. R. G. A. 342), so wurde sie doch nach und nach auf alle Gelehrten übertragen (das. R. G. A. 341. Ende) und selbst Lehrern zuerkannt (Simon Duran R. G. A. III, 153). **) Wann man in Deutschland die Rabbiner zu besolden anfing, kann icli nicht genau bestimmen. So lange sie nebenbei noch Geschäfte betrieben, war dies wohl gar nicht, oder nur selten der Fall. Dahingegen empfing Simon Duran schon Gehalt, obgleich er es doch für nöthig findet, sich desswegen zu rechtfertigen und selbst anerkennt, dass es auch zu seiner Zeit noch מגמגמים בדבר gab. (R. G. A. I, 142 ff., Abotcomment. IV, 5). Vgl. d. Monatsschr. 18H2, S. 169.

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