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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1864-01-01 · Heft 11 · p. Seite 423

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
13 (1864)
Issue
Heft 11
Article
Die Neugestaltung des Rabbinenwesens und deren Einfluss auf die talmudische Wissenschaft im Mittelalter
Date
1864-01-01
Page
Seite 423 (sequence 3)
Language
German
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v,i ׳.V/״.» .>* * v, , f ״ r>. im Mittelalter. ■■’.:־ 423 in den Schalen und Lehrhäusern, einen Geist der Selbstständigkeit und Freiheit, sogar bis zur verderblichen Ausschreitung dieser Tugenden, unter den Gelehrten erwachen. Eine weit grossere Bedeutung aber, als sie ihrer augenblicklichen Wirksamkeit wegen verdient, hat die Institution R. M. h'8. durch ihre epochemachenden Folgen gewonnen; denn sie hat eine völlige Neugestaltung des Rabbinenwesens angebahnt. Nämlich so: der Umstand, dass es jetzt einer Autorisation bedurfte, um rabbinisehe Functionen auszuüben, gab dem Titel, den man mit der Autorisation empfing, Ansehn; der Titel wiederum lieh dem Berufe, den er bezeichnete, den Charakter eines Amtes, das nun seinerseits — und darin tritt der vernehmlichste Unterschied hervor zwischen den alten Lehrern und den modernen Rabbinern — einen gewissennassen eximirten 8tand schuf. Denn von jetzt ab tritt der Rabbiner (לב) den Gemeindemitgliedern (בעל לבית) gegenüber"); jener übernimmt als solcher einen Kreis von Pflichten״*), wogegen diese dem Rabbiner bestimmte Inhaltes, oder nach Erledigung der Angelegenheit, auf Befehl des Vorstandes von dem Gemeindeschreiber durchstrichen und unleserlich gemacht (z. b. 11, 196a: מחק הלו נעשה על פי הסכמת אלופי הקהל). Die Urkundensammlung, auf deren bedeutenden Werth ich zuerst in hiesiger Gemeinde die Aufmerksamkeit hingelenkt habe, darf als ein codex diplomaticus zur Geschichte der Juden in Posen betrachtet werden, und verdiente ein Th eil derselben durch den Druck veröffentlicht zu werden. *) Das. Pes. 126 (aus Jak. Weil): כיון־ שהקהיל לא טיגו אותו עיניהם לא לראש ולא לקצין הרי הוא כאחד מן בעלי הבתים. **)■ Bei R. Meir Katzenellenbogen, R. G. A. 40. finden sich dieselben, wie sie wahrscheinlich schon früher normirt waren, folgendermassen angegeben: דרש להם ברבים ולמד תורה ברבים לכל תלמידי העיר ממונות פסק ופשר בין איש לרעהו וכתב אגדותיהם של קהל ושלהם חוץ לעיר וד־זיה?־1הכם?־1מורה באיסור והיתר ובדיני. Auf dem Gebiete des Unterrichts waren seine Obliegenheiten שהירח שונה הלכות ודרש מדרשות והורה הוראות בגטין ובקדושין ובאיסור ובהיתר. Jugendunterricht war mithin ausgeschlossen. Das ״Secretariat“, das nach obigem Citate dem Rabbiner oblag, hatte sich auf diesen, wohl von der altern Sitte her, übertragen, dass die ״Bacluirim“ dieses Amt bei ihren Lehrern ver-

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