Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Die Neugestaltung des Rabbinenwesens und deren Einfluss auf die talmudische Wissenschaft im Mittelalter
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 422 (sequence 2)
- Language
- German
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Oie ^buMstEung Räbfeinänweiseris י : ■ der. Zeit noththat,] ausging, .und darum auch den augenblickliehen Mängeln Abhülfe gewährte. Denn wir sehen allerdings anstatt der. bisherigen Gedrücktheit sehr bald ein reges Leben Dialekte geschrieben. Privaturkunden kommen nur spärlich vor. Der Band enthält 467 Folien. Der II. Band trägt folgenden Titel: .פנקס של הקהל יצ״ו ■ זה ספר וכתנות זכרון יהא לכולם על כל בני אדם לשלם להם כמפעלם ‘לאכול אותם כפרי מעללם קהל עדת ישראל זה תפארת והילולם ישיבו בראשם גמול להזכר מעשים רבים• רעים וטובים• כי זכר כל המעשים• בפנקס הזה נזכרים ונעשים• מעשה איש ופקודותיו• חובותיו וזכיותיו• יהא הכל על הלוח חרות למשמרת להורות• היום יום די• אשר נתלו בו המאורות• לפרט ולסדר וזאת הברכה &שר ברך משה איש האלהים לפ״ק• מעשה ידי להתפאר בציורי בשם אלקיצורי אברהם 0ה״4ה ה^-זלוף והראש ודהקצין מוחדר מש$ יהודא זעלקי שלי״ט .היילפרין פרנס ובני ישיבה החתום Der II. Band beginnt mit dem Jahre 1689 —חמ״ט, in welchem Jahre, wie ich aus dem Gemeindebuch I, 191bff. entnehme, der auf dem Titelblatte akrostichisch bezeichnete R. Selki Heilprin erster Vor- Steher der Gemeinde war, und enthält in chronologischer Reihenfolge bis ins XIX. Jahrhundert eine grosse Anzahl von Urkunden der verschiedensten Art: Statuten des Eilfmänner - Collegiums (^'/רתקטוח י לאנשים diese Körperschaft mag den heutigen Repräsentantencollegien entsprechen), öffentliche Bekanntmachungen, die in der Synagoge verlesen wurden, bei der Gemeinde protokollirte Wechsel,- Quittungen, Strafedikte gegen einzelne Personen, Anstellungsdekrete der Rabbinen, Verträge der Gemeinde mit ihren Beamten, geschichtliche Aufzeichnungen u. s. w. - Der II. Band besteht aus 464 Folien. Der III. Band, der nicht so umfangreich wie die anderen Bände ist, bezieht sich fast ausschliesslich auf das XIX. Jalirh. und ist lediglich eine Fortsetzung des II. Bandes. Einzelne Documente sind wegen ihres verfänglichen