Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Geschichte der Juden in Posen
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 419 (sequence 10)
- Language
- German
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öeschichte der Judlen in O08eü. 419 meidung ansteckender Krankheiten einen geeigneten Wohnplatz in einer der Vorstädte entweder gegen Zins oder gegen andere genau bestimmte Verpflichtungen ein zuräumen. Der Magistrat replicirte dem König in einem Schreiben, das durch eine eigene Deputation, an deren Spitze der Bürgermeister stand, überbracht und in welehern gesagt wurde, dass die Stadt unmöglich auf die Erfüllung des königlichen Wunsches eingehen könne, da die Juden bereits den vierten Theil des städtischen Territoriums inne haben. Eine Reihe schwerer Beschuldigungen wird in diesem Briefe gegen ״die jüdische Heuschrecke, das grausige Thier, welches florem civitatis depascit“ mit salbungsvoller Weitschweifigkeit vorgebracht. Die Deputation wurde am 3. Mai 1620 zur Audienz zugelassen und setzte es bei dem Könige durch, dass die Juden sich nach wie vor auf ihr Viertel beschränken und die in den Vor- Städten bezogenen Häuser verlassen mussten. Unter der christlichen Bevölkerung herrschte grosse Freude über diese Entscheidung, verschiedene Festlichkeiten und eine von den Jesuiten celebrirte grosse Messe verherrlichten den über die Juden errungenen Bieg30)! W ir4 ר»■•:־•-.• 30) Luk. 1, 79 — 84. Die Streitigkeiten zwischen Magistrat und Judenschaft in Betreff der jüdischen Wohnhäuser wiederholten sicli noch öfter. 1641 ernannte Wladislaw IV. eine Commission ל die eine sorgfältige Lustration der jüdischen Häuser vornehmen und auf Grund der abgeschlossenen Verträge den zwischen der Stadtobrigkeit und den Juden schwebenden Prozess entscheiden sollte. Zu der Commission waren auch die Judenältesten, die ״infideles seniores Jelen Mazur, Lewek Szymkowicz et Elias Props Seniores Judaeorum Posnaniensium“ zugezogen. Das Resultat der Untersuchung ist in einer Urkunde niedergelegt, die auf Antrag der Judenschaft von Wladislaw IV. (Warschau, 20. Juli 1641) mit der Königlichen Sanction versehen wurde und die sich im Originale im Archiv der hiesigen Gemeinde befindet. Es werden mit gewissenhafter Genauigkeit sämmtliche Gebäude und Baustellen des Judenviertels aufgenommen, die Anzahl der Stockwerk e die Beschaffenheit, ob hölzerne oder von Stein, die Namen der Besitzer verzeichnet, so dass man nach der Beschreibung ohne Mühe eine topograpiiische Karte des damaligen Judenviertels aufnehmen könnte.