Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Geschichte der Juden in Posen
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 368 (sequence 8)
- Language
- German
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368 Geschichte der Juden in Posen. eifrig die jüdische Literatur pflegten und anhauten. Wenn von jüdischer Literatur in dieser Zeit die Rede ist צ so ist darunter fast ausschliesslich das Talmuäsfcudiuni, ein als Deputirter zur Synode nach Jaroslaw und Lublin gesandt werden kann (Gemeindebuch I, 113b); 1671 und 1673 verfügt die Posener Gemeinde, dass die Posener Deputation zur Synode aus 2 Mitgliedern zu bestehen habe, von denen der Eine bereits früher ”an den Sitzungen Theil genommen hat, und der Andere, ein Neuling, in das bei der Synode übliche Verfahren erst eingeweiht wird. (Gemeindebuch 1,135a: כשישלחו הפרנסים לאסיפוח וועד קודש?־1^זרצות יצ״ו מחויבים לברר אחד מדהשלחן הטהור מנהיג אהד שעדיין לא היה אצל הוועד כל ימיו עם מנהיג אחר שכבר היה לעולמים אצל הארצות שידוע בטיב עסקי ארצות יצ״ו באופן שילמד החדש מהישן סדר והנהגות עבודת הקודש מארצות יצ״ו שיוכל.לעמוד בקשרי המלחמה imd das. 1, 144 b.) 1700 sträubt sich die Synode und verlangt nur Deputirte, die mit der Art der Verhandlungen bereits vertrs^ut sind. Die Gemeinde motivirt ihren früheren Beschluss und geht vop demselben nicht ab (I. 226 a). 1643 stellt es die Gemeinde dem Posener Deputirten anheim, nach seiner Wahl entweder die Synode Jaroslaw oder die zu Lublin zu besuchen, verpflichtet ihn aber ausdrücklich, die Kosten der Reise selbst zu tragen (I, 62 a). 1667 beschliesst die Posener Gemeinde, die Ausgaben für die Beschickung der Synode zu Lublin, Jaroslaw und Przeworsk, wahrscheinlich die Diäten der Deputirten, mit Rücksicht auf die schlechten Finanzzustände der Gemeinde, zu reduciren (1, 119b: מרהיום אל ירבה הקהל יצ״ו בהוצאות מרובות בהוצאות וועדות לובלין ויערסלף ופריוו^הרסק מ>יגחר שעניות מתרבה 1672 .(והולך בקהלתנו וכל הממעט בהוצאות הרי זה משובח war die P0-. sener Gemeinde so heruntergekommen, dass sie sich zu dem Beschlüsse genöthigt sieht, fremden Armen die Hausbettelei vollständig zu untersagen und dieselben nicht wie bisher mit Wagen von einem Orte zum anderen zu befördern. Den Mitgliedern der Posener Gemeinde wird unter Androhung des Bannes verboten, durchreisende Arme zu unterstützen. Die Gemeinde tlieilt diesen Beschluss der Synode mit der Bitte mit, denselben während der Messzeit beim Gottesdienste verkünden zu lassen, damit die Armen in Zukunft Posen nicht mehr berühren (I, 139 a). — 1697 legen die zwei von der Synode zu Rycziwol (ריטשעוואהל) zurückkehrenden Deputirten der Posener Gemeinde eine Kostenrechnung vor, die der Vorstand nicht in voller Höhe anerkennen will. Eine mit der Untersuchung betraute Commission entscheidet zu -Ungunsten der Deputirten (II, 39 a). In Aktenstücken aus der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhund ertes ist von der Synode noch immer die Rede (z. B. II,, 207a aus dem Jahre 1752). Die Angelegenheit