Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Geschichte der Juden in Posen
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 367 (sequence 7)
- Language
- German
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Geschichte der Juden it1:Posen. 367i Seinem Charakter als Grossgemeinde entsprechend besass Posen zu allen Zeiten bedeutende Rabbinen und zahlreiche aus seiner Mitte hervorgehende Männer, die Auch Gemeinden ausserhalb Posens unterwarfen sich zuweilen freiwillig der Gerichtsbarkeit der Vier-Städte-Synode. Von einem solchen Falle berichtet R. Mei'r (Rabbiner zu Krakau, Lublin und Lernberg, gestorben 10. Ijar 1616\ vgl. das Schlussgedicht zu dessen 6 חרושיםd. Venedig) in seinen Responsen No. 40. Die Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu Ziilz erkauften sich durch eine bedeutende Summe die Befreiung von der über sämmtliche schlesische Juden verhängten Austreibung und wollten die Nachbargemeinde Hotzenplotz zu einer Betheiligung an dieser Summe heranziehen, die sich dessen weigerte. Die beiden Gemeinden legten den Streitfall der Vier-Städte- Synode vor, die aus den Mitteln der polnischen Gemeinden den fünften Theil der der Zülzer Gemeinde nothwendigen Summe beisteuerte. Nach Nathan Neta’s Schilderung (im Schlusskapitel von יון מצלילה) hielt zu seiner Zeit (Mitte des XVII. Jalirh.) die Synode zweimal des Jahres ihre Sitzungen zwischen Purim und P es ach und in den Monaten Ab- Flui. Sie erfreute sich unter den polnischen Juden eines gleichen Ansehens wie einst das Synhedrin. Der Vorsitzende der Synode hi688': פרנס הלועד. Eine der Synode untergeordnete Behörde bildeten die לדייני ארצות die für die Provinzen gewählten Einzelrichter, die alle leichteren Rechtsfälle entschieden, während die wichtigeren Angelegenheiten vor das Forum der Synode gehörten. — Werthvolle Aut- Schlüsse über die Synode gibt auch das handschriftliche ספר הזכהנות oder das aus zwei starken Foliobänden und einem Supplementbande bestehende Protokoll- und Statuten buch der hiesigen Gemeinde, über dessen Zusammensetzung weiter unten ausführlich die Rede sein wird. Ich werde die betreffenden Data in die fortlaufende Geschichtsdar- Stellung aufnehmen, Einzelnes sei schon hier angeführt. Dais genannte Gemeindebuch II, 11a enthält einen Auszug der Synodalbestimmungen in Betreff der Schulden halber flüchtigen Gemeindemitglieder, vom Jahre 1624: הא לך תקנות רוזני ד' ארצות יצ״ו בעניני הבורחים. Den in teressanten Wortlaut werde ich an einem anderen Orte mittheilen Am Schlüsse: כיד* ר־ןנ״ל־,- ר־זועתק אות באור! מגוף פנקס הארצות יצ״ו בהסכמת יריד אדר שפ״ד לפ״ק דף רמ״ו ע״א; ~ daselbst 11, 98a ein Beschluss der Synode zu Jaroslaw vom Jahre 1713 über die Zusammensetzüng dbr jüdischen Marktgerichte in Thorn und Danzig1664 ־ bestiiinht die! Poseiier Gemeinde, dass nur ein Mitglied des Vorstandes