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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1864-01-01 · Heft 9 · p. Seite 336

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
13 (1864)
Issue
Heft 9
Article
Die talmudischen Maasse
Date
1864-01-01
Page
Seite 336 (sequence 3)
Language
German
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336 Die talmudischen Maasse,. inende Ausdruck Ezba der vierte Theil der Handbreite isti Es wird daher in dem oben angeführten Satze des R. Ghisda אצבעים אצבעים וכו' unter Ezba ein solcher Finger «verstanden seinvon welchem vier eine Handbreite bilden, nach Menachoth 41b. der Daumen, und deshalb ist. oben richtig angegeben worden eine hebräische sechspalmige Elle ■-= 24 Fingerbreiten, d. h. eine Fingerbreite der vierte Theil einer Handbreite. c. א נ! ה e 11e. Die hebräische Elle ist ebenso wie die aller anderer Völker des Alterthums ursprünglich der Länge des Vorderarmes vorn Anfänge des Eilenbogenknochens bis zur Spitze des Mittelfingers als einem von der Natur dem Menschen zum Messgeschäfte sich leicht dar bietenden Maassstab gleichgesetzt worden. Die V erschieden heit der Ellen ist im Allgemeinen den verschiedenen Staturen der Völker zuzuschreiben. Fast von selbst, ergaben sich die üblichen Unterabtheilungen der Elle, indem man sehr bald einsah, dass die Spanne zweimal, die Handbreite sechsmal, die Daumenbreite vierundzwanzigmal im ganzen Vorderarm enthalten sei. Da nun sowohl Bauten, Wände, Steine, als auch Zeuge zu Kleidern, Bändern etc. mit dem Vorderarm gemessen werden sollten, so boten sich von Anfang an 2 Maassstäbe dar. Der eine für Bauten u. 8. w., wobei der steife Vorderarm angelegt werden konnte, war durch die obenbezeichnet6 ganze Länge des Vorderarmes bis zur Spitze des Mittelfingers bestimmt. Der andere für Zeuge u. s. w., welche beim Messen mit der Hand gefasst werden mussten, war etwas kürzer, denn ein Theil des Mittelfingers ging durch den Griff des Zeuges mit der Vorderhand von der ganzen Länge ab. Dass dadurch eine Elle von 5 Handbreiten entstand, geht aus Folgendem hervor: Die Anatomen wenden zur Längenbestimmung einzelner ILÖrpertheile die Gesichtslänge als allgemeinen Maassstab an. Sie bestimmen die Länge des Vorderarmes bis zur Spitze des Mittelfingers zwei und eine halbe Gesichtslänge; davon kommt auf den Mittelfinger eine halbe Gesichtslänge, auf die Hand eine halbe Gesichtslänge und auf den eigentlichen Armknochen ein und eine halbe Gesichtslänge. Da nun im Alterthume der ganze Vorderarm 6 Handbreiten lang angenommen wird, so muss eine I

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