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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1864-01-01 · Heft 5 · p. Seite 183

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
13 (1864)
Issue
Heft 5
Article
Liepmann Cohen und seine Söhne, Kammeragenten zu Hannover
Date
1864-01-01
Page
Seite 183 (sequence 23)
Language
German
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IRI
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Ka nimeragenten zu ׳. Hannover, ducirenden Mappen 9) oder mittelst eines glaubwürdigen Extracts ingleichen die vorgegebene Läsion nachweisen und zu deren Behuf Alles, was sie als angebliche Gläubiger oder als Erben ihres Vaters, oder auf andere Weise aus dessen Verlassenschaft sowohl in natura als auch von ihrem älteren Bruder, dem Hoffactor Lehmann Berend für die an ihn geschehene Cession der väterlichen Güter an Gelde oder Geldeswerth erhalten, durch Beibringung eines ordentlichen Inventarii und aller bei der Erbtheilung gepflogenen Handlungen auf andere rechtsbeständige Weise anzeigen und auch das, was sie ausser ihren erweislichen Creditis bekommen, dem Kläger und Appellanten auf seine Forderung ausweisen würden, sie alsdann alles besehehenen Einwendens ungeachtet in integrum zu restituiren seien. Hierauf erklärte sich der Curafcor der Gebrüder Bererid bereit, darzuthun, dass diese ebensowenig von ihres verstorbenen Vaters Hinterlassenschaft etwas genossen hätten, als von dem Nachlasse melirt worden wären; ob ihm dies aber gelungen, habe ich nicht ermitteln können. Der Curator der Masse war mit der Entscheidung des Ober-Appellationsgerichts einverstanden und beanstandete nur die restitutio in integrum in Beziehung auf die dem Residenten Lehmann cedirten Obligationen, welche noch unter der Erbschaft waren, da dieselben einem Dritten gehörten und die Gebrüder Bereud sich nur durch Anmässung erlaubt hätten, sie ihrem Bruder in Dresden zu cediren. Das fürstlich Blankenburgische Gericht aber erklärte, dass die gesuchte Beschlagnahme der Gelder gestalter Sachen nach und wegen Ermangelung rechtmässiger, beweglicher und ad fundendum arrestum nach fürstlieber Hofgerichtsordnung erforderten Ursachen nicht statthaben könnte. So blieb den Brüdern wenigstens das Geld, welches sie als Erlös für das Gut einnahmen. Die ferneren Lebensumstände der beiden Brüder betreffend, vermag ich nur mitzutheilen, dass Kosmann sich 9) Die eine des Gumpertz ist noch vorhanden und befindet sich im Besitze des Herrn Meyerhof hierselbst. Ans ihr ist ersichtlich, dass Gumpertz am Mittwoch סו' שבט תעא geboren ist.

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