Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Liepmann Cohen und seine Söhne, Kammeragenten zu Hannover
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 167 (sequence 7)
- Language
- German
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d£ämmerägeä^ 167 straffälliger Jude widerspenstig zeigen würde, sollte auf vorher geschehene Anzeige wegen der Execution eine besondere Verfügung erlassen werden. Diese Verordnung sollte indess der fürstlichen Jurisdiction in Civil- und Criminalfällen, wie den dem Landesherrn zustehenden Regalien durchaus keinen Abbruch thun, und wurde dem Rabbiner ausdrücklich befohlen, bei Vermeidung der Aufhebung dieser Concession, wie bei noch anderer Strafe nicht weiter zu gehen, als ihm hiermit gestattet worden, und auf die pünktliche Ablieferung der Strafgelder wohl zu achten. Auf Empfehlung Liepmanns wurde alsdann R. Joseph bei! Meschullam Cohen als erster, und nachdem dieser 1704 gestorben war, der durch seine Approbationen zu dem ersten Theile der Rabbinatsgulachten Panirn Meiroth, zu dem zweiten Theile des Buches Simchath hannefesch und zu dem mit dem Commentare Ohel Jisrael 1733 erschienenen Sefer schechithoth ubedikoth des Jacob Weil bekannte Joseph Meyer ben Abraham Moscheh aus Friedberg0) als zweiter .Landrabbiner in Hannover angestellt, welcher letztere, dessen Sprengel sich sogar auch über Braunschweig erstreckte, sein Amt drei Decennien hindurch bekleidete und erst 1735 in einem Alter von 99 Jahren starb. Später im Jahre 1712 wurde unserem Liepmann noch von der königl. Grossbritannischen Majestät ein Schutzbrief dahin ertheilt, dass er gleich anderen Churfürstlichen Unterthanen und Angehörigen bei gleichem Rechte geschützt, und dass ihm die Justiz jedesmal ungehindert administrirt werden solle. Dass Liepmann aber auch zu auswärtigen Fürsten in Beziehung und Geschäftsverbindung stand, geht aus einem am 29. November 1683 von dem Herzoge Rudolph August ihm ertheilten und von mir in dem herzoglichen Gesammtarchive zu Wolfenbüttel Vorgefundenen Privilegium hervor, in welchem ihn der genannte Herzog zu seinem Oberfactor der Bleie und Glätten bei seiner Harz-Communion in Gnaden bestellt und ihm nebst den Seinigen überall ') Siehe über ihn Schudt IV, Continuatio II, S. 41.