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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1864-01-01 · Heft 4 · p. Seite 123

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
13 (1864)
Issue
Heft 4
Article
Rabbi Simon ben Gamaliel II., nach seinen Lebensverhältnissen und seiner geistigen Wirksamkeit
Date
1864-01-01
Page
Seite 123 (sequence 3)
Language
German
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Rabbi Simon ben Gainaliel II. 123 als das Priiicip seines halachischen Systems angesehen werden. Wo daher das Wohl der Gesammtheit mit dem Einzelner in Collision geräth, kann auf Einzelne nie Rücksicht stattfinden, geht das Gemeinwohl unbeschränkt vor. Da jedoch Gemeinwohl nichts anderes ist, als das Wohl der vielen Einzelnen, die zur Gesammtheit gehören, so muss diesen Einzelnen Wohl und Recht werden; diese Einzelnen leben aber in realen, wirklichen Verhältnissen, Es darf daher nicht Allen eben dasselbe Recht, wie ein abstracter Begriff angepasst werden, welches dann gerade zum schreiendsten Unrecht würde, sondern jeder Rechts״ Spruch wird stets den mannigfach verschiedenen Umstän^ den, unter denen er auftritt, gerecht werden müssen7). Aber auch ein solcher Rechtsspruch reicht zuweilen noch nicht aus, weil er Manchem aus socialer oder physischer Schwäche sehr schwer zugänglich und darum nicht erreichbar ist; um solche Uebelstände abzuwehren, muss das Gesetz seinem Schützling dann zuvorkommen. Hieraus erklärt sich das Wohlwollen, mit dem Simon in seinen Halachot stets Frauen und Sclaven zur Seite steht 8). Mit dieser vollen Anerkennung des Rechts nach allen Seiten hin hängt auch die hohe Stellung der Justiz zusammen, welche Simon für sie verlangt9). Weil, wenn das Ansehen des Gerichtshofes erschüttert ist, auch die Autorität des Gesetzes und mit ihr das Gesammtwohl Schaden nimmt, so muss für das Gericht unbeschränkte Unterordnung, so weit es sich nur einigermassen mit Gesetz und Recht verträgt, sogar auf Kosten Einzelner in Anspruch genommen werden. — In diesem Systeme sehen wir unsern Tanaiten die Halacha stets nach der besonderen.concreten Wirklichkeit erwägen, und er lässt sich hierbei zumeist von wissenschaftlicher Ueberzeugung leiten 1). Ganz 7) Schebiit IV, 10; ibid. X, 1; ibid. VI, 8; B. Batra I, 5; B. Mezia VII, 1; Beza III, 1; vgl. Hödeg. S. 180-181. fl) Ketub. XIII, 9; ibid. XI; Gittin 1; 108!5. Ketub. XII; Ketub. V, 5; ibid. VII, 9; Gittin 12, 37, 40; vgl. Hodeg. S. 181. °) Ketub. XI, 5; Gittin 33. *■) Schabbat 18, 1; das. 135. 10*

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