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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1864-01-01 · Heft 3 · p. Seite 106

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
13 (1864)
Issue
Heft 3
Article
Die Neugestaltung des Rabbinerwesens und deren Einfluss auf die talm. Wissenschaft im Mittelalter
Date
1864-01-01
Page
Seite 106 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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׳ Rabbinerwesens־ Die Neugestaltung des ’;רב־:מתנשא לאמר -לבא בעלילות •דברים על שום אדם במקומכם •או בשכונתבם ורצה לעשות דינא. לנפשיה - לא תאבו לו, ולא תשמעו לו ולא תיראו ולא תערצו ואל ירך לבבכם וכר(8. Man ziehe in Betracht, dass dieses Gutachten an die Vorsteher und Rabbiner zu Nürnbergs dem einstmaligen Wohnsitz des R. Israhel, gerichtet war; darf man da eine Beziehung auf denselben, wenn er die vom Kaiser ihm verstattete Gewalt wirklich geltend gemacht hätte, nicht mit Recht erwarten? Dieselbe Frage lässt sich mit noch stärkerem Nachdruck an das schon obenerwähnte Gutachten knüpfen, worin R. Jakob Weil den R. Anschel ermahnt, sich in den Grenzen seines Amtes zu bescheiden und eine geistliche Gewalt, als mit dem Geiste des Judenthums widerstreitend, sich nicht anzumassen. Hier war gewiss der Ort, des R. Israhel zu gedenken; werden doch mehrere Rabbiner, und selbst nürnb ergische, als Beweis dafür namhaft gemacht, dass eine geistliche Oberbehörde im Judenthume nicht rechtmässig existiren könne, warum sollte nicht des R. Israhel, wenn man will, als eines abschreckenden Beispieles, Erwähnung geschehen? Man bedenke nur, dass R. Jakob Weil in seiner Jugend längere Zeit in Nürnberg gelebt (a. a. O.), dass ihm also R. Israhel und sein Oberrabbinat, wenn es je geltend gemacht worden ist, wohl bekannt gewesen sein muss! Gestaltet sich nach , diesem Allem die Schweigsamkeit R. Jakob Weil’s nicht zu einem sprechenden Gegenbeweis gegen die Urkunden des kaiserlichen Archivs? Wenn nun endlich unter den von R. Jakob Weil erwähnten nürnbergischen Rabbinern, wie oben an- 6) Dass dieses Gutachten nicht etwa auf R. Israhel anspiele und die Ernennung demnach bestätigen würde, erkennt man beim Durchlesen desselben auf den ersten Blick. Uebrigens muss diesem Gutachten eine besondere Bedeutung zuerkannt worden sein, denn es ist wörtlich — mit Ausnahme der Namensunterschrift —- in die Gutachtensammlung Josef Kolon’s (Nr. 163) übergegangen. Darauf hat schon Asulai s. v. aufmerksam gemacht. Wenn indess, wie Asulai daselbst angiebt, Gonforte dieses Gutachten noch Kolon zuerkannt hat, so erscheint dieser Irrthum um so auffallender, als schon in der Venetian. ■ Ausgabe .Kolon’s vom Jahre 1519 hinter diesem Gutachten sich die Bemerkung..findet: המכתב דלעיל אין מנימוקי הרב הגדול אדוני מהר״ר .יוסף קולון-הנ״ל ורב אחד מתלמיד הרב החמיר מהר״ר מוליך יצ'׳ו יסדו __ ׳ - Offenbar muss es statt מתלמיד heissen מתלמידי , und statt יצ״ו ist זצ״ל - zu ■ lesen. ׳ , ' '.

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