Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 13 (1864)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Neugestaltung des Rabbinerwesens und deren Einfluss auf die talm. Wissenschaft im Mittelalter
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 101 (sequence 5)
- Language
- German
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׳ -י IM Mittelalter. 101 sehen •Rabbinern ein ganz ähnlicher Streit aus, wie zwischen den genannten französischen. Der bekannte R. Israel Brünn versuchte zu Regensburg sich zu besetzen und eine Academie zu begründen, wogegen der bereits früher dort ansässige R. Anschel mit entschiedenem Einsprüche auftrat. R. Israel rief nun die Hülfe seiner Lehrer und Freunde an. unter denen R. Jakob Weil sofort das Verfahren R. Anschels missbilligte, indem er zugleich auf die Thatsache sich berief, dass ״häufig zwei Rahbin er in einer Stadt ansässig gewesen, und dass in Wien z. B. -׳ R. Meir halewi und R. Abraham Klausner ohne gegenseitige Befehdung rabhinischeAeinter bekleidet hatten." (Jakob Weil R. (I. A. 151. Israel Brünn R.G.A. 253.) 18־ seriein beruft sieb (Res. 226) auf dieses Outachten, führt aber ausserdem eine mündliche Aeusserung R. Meir halewi'8 an, die für die richtige Würdigung seines Streben8 in hohem Grade bemerkenswerth ist. R. Meir habe nämlich in solchen Fäl־ / len, d. h. wo es sich um die Freiheit rabbinischer Thätigkeit handelt, zu sagen gepflegt: ״Wer hat mir das Gebiet (rabbinischer Thätigkeit) geschenkt oder vererbt, dass es nicht auch ein anderer ein nehmen könnte?" Die Stelle lautet: והיה תמיה לי מאין הרגלים שטוענים המנהיגים השגת גבול בכי / האי גונא וכשספרתי הדברים הללו למה״ר אנשיל מרפורק אמר לי הזקן מה״ר מאיר מג״ל אמר בי האי גונא מי נתן או היריש לי הגבול שלא ישיגנו אחר ♦ Man erkennt leicht, dass diese Aeusserung R. Meir'8 die Auffassung, die man über ihn aus Isaak b. Scheschet gewinnt, wesentlich verändert. Denn es ist nicht wohl denkbar, dass R. Meir eine Praxis geübt, wie sie aus dieser Aeusserung hervorleuchtet, und zugleich die Freiheit der Lehre so beschränkt hätte, dass er, wie Isaak b. Scheschet behauptet, die Habilitation selbst ausländischer Gesetzesbeflissenen allererst von seiner Ermächtigung abhängig machen wollte. (יצטרכו (החלמירים ללכת לכנפות הארץ ליטול רשות ממהר״ש וכו' (a. ». 0.). Noch weniger ist es denkbar, dass in letzterem Falle R. Jakob Weil und Isseriein gelegentlich des Streites zwischen R. Israel Brünn und R. Anschel, an R. Meir. halewi auch nur erinnert, geschweige denn auf seine Autorität sich berufen hätten. Wessen Nachrichten aber die verlässlicheren sind, die 188erlein'8, der die