Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Geschichte der Juden in der Stadt und Diöcese Speyer
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 461 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829290-2829303-2860121--08117-2860166- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
401 mit den Juden Geschäfte machen oder sonst zu tlmn haben, und wo dies sich finde, unverzüglich ihm da rüber zu berichten. Nachdem aber Bischof Philip!) in Erfahrung gebracht hatte, dass sich einige seiner Untcrthanen trotz seines Verbotes mit den Juden eingelassen hatten, beauftragte er alle seine Aemter, seine Verordnung künftige Fron fasten seinen Untcrthanen nochmals einzusdiärfen uml mit Ernst darauf zu sehen, dass ihr auf’s strengste nachgelebt werde132). Allein auch mit diesem wiederholten. Befehle vermochte Philipp seinen Zweck nicht zu erreieben, und nach genauer Umfrage hei seinen Amtleuten erfuhr er von diesen, dass dennoch viele seiner Hintersassen mit den Juden Handel trieben und ihnen ihre Güter verpfändeten. Da erwirkte denn der Bischof auf dem Reichstage zu Regensburg im Jahre 15 31 von Carl V. einen wichtigen Freibrief gegen den Wucher der Juden, in welchem der Kaiser diesen bei Verlust der Gelder verbot, den Untergebenen des Bischofs oder dessen Amtleuten ohne dessen Vorwissen und Bewilligung etwas zu leihen oder in Handel mit ihnen sich einzulassen, mit der Weisung an das Ilofgericht zu Rotweil und alle andern Gerichte, desfallsige Klagen abzuweisen ,33). Bischof Philipp Christoph, der von 1G10—1G52 den bischöflichen Stuhl in Speyer inue hatte, ein in Staatsangelegenheiter! wohlerfahrener Mann, dem schon in seinen jüngeren Jahren wichtige Geschäfte übertragen worden waren, wurde vom Kaiser Mathias, nachdem die Bürger von Worms die dortigen Juden am Hb April 1015 gewaltsam vertrieben hätten, am 2!Uc11 desselben Monats beauftragt, in Gemeinschaft mit dem Pfalzgrafen Friedrich V., den gestörten Frieden in Worms wieder herzustellen, die streitenden Parteien vor sich zu laden und nach genauer Information ein Urtheil zu fällen, welches sie dem Kaiser zur Bestätigung ei ns enden sollten. Philipp Christoph sollte insbesondere die vorgefallcncn Exccssc untersuchen und die Rädelsführer bestrafen. Allein durch Ermahnungen und Vor- Stellungen vermochten die beiden Commissarien nichts zu erreieben, und Pfalzgraf Friedrich sah sich genöthigt, von seinem alten liechte als Schirmherr von Worms Gebrauch zu machenj 1®*) Daselbst I, 29 f. Ja3) ilcmling a. a. O. II, 304.