Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Geschichte der Juden in der Stadt und Diöcese Speyer
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 457 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829290-2829303-2860121--08113-2860162- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
in Speyer. 457 verkauft und drmn aueii noch das Geld dafür behalten hätte. Der Rath ontgegnete Llim jedoch, dass er wie der Jude des Pferdes halber ־in Klage, Antwort, Hede und Widerrede geniigend gehört mul darüber gesprochen worden sei, was Recht ist. Er habe aber in seinem Dienstbriefe versprochen, bei allen seinen Forderungen an speyerer Bürger während seiner Dienst- /״eit die Sache vor dem Rat he zu Speyer zum Aus trage zu In ingen, und fühle er sich nun durch dessen Ausspruch beleidigt, so sei der Rath erbotig, die »Sache vor dem Omrlürsten Ludwig und dessen Räthen weiter zu verhandeln.? nf diesen Be scheid sandte Fisehenieh den! Rathe einen form liehen Feind- Schaftsbrief'25)* Aus dem folgenden .labre ist uns eine die Juden in Speyer betreffende Urkunde König Siegln und s bekannt. Derselbe erklärte nämlich am 11. Februar 1151, dass ein Jeder, welcher an die Juden von Mainz, Worms, Speyer und Frankfurt Ansprüche zu machen hätte, gehalten sein sollte, vor den Gerichten der genannten Städte liecht zu nehmen und zu geben126). Vier Jahre später wurden endlich die Juden für immer aus »Speyer verwiesen. Letztere hatten zwar vielfache Anslrengungen gemacht, um noch länger in der Stadt bleiben zu dürfen, allein alle ihre Bemühungen waren vergebens, da in der Bürgerschaft eine zu feindselige »Stimmung gegen sie herrschte, so dass die Bemühungen des Käthes, die Bürger zu besänftigen, scheiterten und derselbe sich mit Handschlag an Eides Statt entscbliessen musste, am 5. Mai 1455 den Ausweisungsbefehl zu erlassen, ln demselben erklärte, der Rath den Juden, dass er sie, 11m Alles, was zu besorgen sei, zu verhüten, und um ihnen die Ueberzcugung zu gewähren, dass er weder nach ihrem Leben noch nach ihrem Gute trachte, obwohl er hierzu Ursache hatte, von ihren Gelübden lossage, ihnen die Bürgerschaft und das Wohnrecht aufkündige und ihnen befehle, bis zum nächsten Martinstag (li.Xov.) mit Leib und Gut dahin zu ziehen, wo sie sich in Zukunft aufzuhalten gedenken und inzwischen auf gutliehe Weise oder im Wege des Rechts mit den Bürgern, mit denen sie in geschäftlicher Verbindung ständen, abzuwiklas) Lehmann a. ft. 0► S. 820. i26) Chmel bei Aschbach, Geschichte iBiegmunds, Th. III, 479. Frank el, Monatsschrift. XIL 12. 3G