Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Geschichte der Juden in der Schweiz
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 452 (sequence 12)
- Language
- German
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452 (י?schichte der Juden sesshaften schweizerischen Israeliten die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen und cautonalcn Angelcgenlieitcn nicht länger vorentlialüc, und 2) in Gemässheit des Bunrlesgesctzes über die Heimatlosigkeit vom Deccmber 1850, die Frage der Einbürgerung der uarguuisehen Israel den im Auge zu behalten. Eine Erweiterung!'and dieser gemessene Antrag in dem des wackeren Kämpfers für Euumeipation, des Hechtsanwnits Jäger (Aargau). Jäger eonslatirle, dass den Juden im Clinton Aargau durch das Gesetz vom 15. Mai 1802 das Ortsbürgerrecht, und soweit sie es nicht früher schon besessen hätten, auch das Cantonsbürgerreehl erlheilt wäre, und dass mit Hucksieht auf Art. -1 I und 50 der Bundesverfassung und mit Rücksicht auf die Vorschriften des Gesetzes, betr. die Heiimitlosigkeit, dieses Ortsbürgerrecht nicht■ mehr au!'gehnben werden dürfe. Sein Antrag gehe demnach dahin, ,,die Vollziehung des Gesetzes vom 27, Juni zu sisiiren, soweit dadurch den schweizerischen Israeliten die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen und can tonalen Angelegenheiten, so wie das Orts- und Cautonsbürgerrecht entzogen würde.“ In einer milderen Fassung beantragte dasselbe die von der Bundesversammlung in dieser Frage niedergesetzte Commission. Die Debatteר eine der merkwürdigsten, welche seit Jahren im Bundespulast geführt wurde, währte volle fünf Stunden. Als erster Sprecher erhob sich Baldniger, der gegenwartige Präsident des aargauischen Grossen Ilathes und Führer der ultramontanen Partei im Aargau. Er behauptete weniger aus eigener Ueberzeugung als im Sinne seiner Partei, die Juden seien noch immer Heimatlose, ihre Einbürgerung eine zur Zeit noch nicht reife; so lange noch drei und zwanzig Cantone der Schweiz sie als Paria betrachteten, könne auch der Aargau seine Juden nicht als Bürger anerkennen. Sein Antrag lautete, jetzt nicht einzutreten und die Frage bis auf Weiteres zu verschieben. Dem gegenüber führte der mehrenv(lhnte Jäger seinem