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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 12 · p. Seite 453

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 12
Article
Geschichte der Juden in der Schweiz
Date
1863-01-01
Page
Seite 453 (sequence 13)
Language
German
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in der Schweiz. 45:1 Anträge gemäss aus, dass die aargauischen Juden seit vielen Jahren Orts- und Cantonsbiirger seien, in Pihchten und Lasten den Sdnveizerbürgern gleichgestellt wären und deshalb auch die Bürgerrechte gemessen müssten. Zur Mässigung und Vorsicht nach beiden Seiten mahnte der Bundesradi Du 11s. Er erörterte die Frage vom erdgenössischen •Standpunkte aus und verfocht die Argumente der bumlesräthliehen Botschaft. ״Sind die Juden Schweizerbürger, so müssen sie auch Cantons- und Ortsbürger werden, und so lange sie das nicht sind, haben sie ihr Recht nicht, das ihnen verschafft werden muss.“ Eben so freimüthig sprach Hoffman 11 aus St. Gallen für das Bürgerrecht der Juden. James Fazy gab in einer feurigen Rede die Mittel an, durch welche inan betr. der Juden zuin Ziele komme, während Rain sperger aus dem Thurgau verschlug, für dieses Mal nicht einzutreten; es fehle an den nodiigen Acten. Hierauf sprach H 1‘i 1*1 i (Aargau) in einer eine Stunde langen Bede mit seltener Wärme für die Emancipation, und diese Rede gab den Ausschlag. In sehr geschickter Weise bemuchtigte er sich der Situation, indem er den bundesrälhlichen Antrag mit dem Oominissionsantrag vereinigte. Sein Antrag siegte. Mit 75 gegen 10 Stimmen wurde beschlossen: ,,den aargallischen Israeliten die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen und cantonalen Angelegenheiten nicht länger vorzuenthalten, ferner aber den Bundesrath einzuladen, zu untersuchen, ob nicht den aargauischen Israe-‘ liten durch das Gesetz vorn 15. Mai 1862 das Bürgerrecht in vollgültiger und unwiderruflicher Weise zugesichert worden sei, und bejahenden Falls dafür zu sorgen, dass ihnen dieses Recht ungeschmälert erhalten bleibe, verncineu den Falls aber die Einbürgerung, zu bewerkstelligen.“ Diesem Beschlüsse trat drei Tuge später nach einer längeren Debatte mit 29 gegen 9 Stimmen auch der Ständerath bei. Ein solches Resultat und noch dazu mit einer solchen Majorität, hatten weder die liberalen noch die ultramontauen Schweizer erwartet; ausser den Urcantonen Uri, Schwyz und Unterwalden, welche durchaus keinen Juden

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