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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 12 · p. Seite 451

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 12
Article
Geschichte der Juden in der Schweiz
Date
1863-01-01
Page
Seite 451 (sequence 11)
Language
German
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in der Sehweiz. 4äl rung von 64 liberalen Mitgliedern des aargauischen Grossen Itaihes, auch die Vollziehung des Bundesbeschhisses vom -4. September 4JSf>G lullen liess. Jetzt durften die Israeliten ihrerseits nicht mehr ruhig־ zusehen. Da aber die eigentlichen Vertreter der Gemeinden aus verschiedenen Rücksichten sich zu keinem ernsten Schritte cntschliessen mochten, so wandte sieb Schreiber dieser Abhandlung, in Verbindung mit einigen tiesinnimgsgenossen, unterm 2. Juli mit einer Petition an den Rundesrath und verlangte nicht nur die politischen Rechte von Scliweizerhürgern, sondern auch ihre förmliche und ausdrückliche Einbürgerung im Danton Aargau, d. h. das Rürgerrecht in seinem ganzen Umfange, ln den vorberathenden eidgenössischen Behörden dachte man mich allen Ernstes daran, auf dieses Begehren oirzugehen. ״Die gegenwärtige Sachlage,“ heisst es in der Botschaft des Bimdesrathes an die Bundesversammlung vom 17. Juli ־»), ,.lasst es wilnschbar erscheinen, dass auch die Dantons- und Gcmeindelnirgerredits-Vcrhältuissc der aargauisclien Israeliten einmal in*s Klare gesetzt werden . . . Der Bundesrath glaubt, alle diejenigen Massregeln ohne vveitere Zögerung auoj'dneii zu sollen, weiche geeignet sind, die rechtliche Sachlage, so weit <sic die ,,Dantonsbürgerrechts“-Verhältnisse betrifft, klar zu machen.“ Montag, den 27. Juli kam diese nunmehr eidgenössiseh gewordene sehr wichtige Angelegenheit vor die höchste eidgenössische Behörde, die Vertreter der Eid genosscnschaft, den Nationairath, zur Verhandlung. Bevor ich jedoch zur Darstellung der Debatte schreite, der ich, beiläufig gesagt, persönlich beiwohnte, halte ich es für nüthig, die Hauptanträge, um welche sich dieselbe drehte, kurz anzudeuten. Der Bandesrath stellte den Antrag, 1) das Gesetz des aargauischen Grossen Käthes vom 27. Juni, so weit es mit dein Beschlüsse der Bundesversammlung vom 24steu September 1806 in Widerspruch steht, zu sistiren und darüber zu wachen, dass der Danton Aargau den daselbst *) Seite 6.

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