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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 12 · p. Seite 450

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 12
Article
Geschichte der Juden in der Schweiz
Date
1863-01-01
Page
Seite 450 (sequence 10)
Language
German
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(iescHiielite der Juden 4f)0 gegen 7733 Stimmen die gänzliche Abänderung des Gesetzes verlangt. Trotzdem der Bundesrath nunmehr in seiner am 11. Februar d. J. an die aargauische Regierung erlassenen Zuschrift*) bemerkte, dass er darauf bestehen müsse, dass jedes neu zu erlassende Judengesetz dem Bumlesbeschlusse vom 24. September l^öG in allen Thailen genau nachkomme, nahm der Grosse Rath in seiner Sitzung vom Rh März wenig Notiz davon. Die Ultramontanen gingen jetzt so weit, sogar in Zweitel zu ziehen, ob die aurgauisehen Israeliten auch nur Selnveizerbürger seien, und ein pietistischer Nationulratii behauptete lächerlieber Weise, sie seien Fremdlinge, Laudsassen. Was Wunder, dass der Grosse Rath die Gleichstellung mit 79 gegen Gl Stirnmen verwarf! Die Frage hatte allmfdig eine ungewöhnliche Verwickiung erlangt; anfangs Sache eines einzigen Cantous, war sie nun eine eidgenössische, ja eine ganz Europa interessirehde Frage geworden. ‘ Durch diese Frage wurde bei Ratification des Handelsvertrags zwischen Belgien und der Schweiz eine interessante, hierauf bezügliche Kammerdebatte iiervorgeruleii, und was weit eingreifendere Bedeutung bat, der Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Holland verworfen. Schon sah man in der Eidgenossenschaft der handvoll aargauischen Juden wegen einer stürmischen Zeit entgo gen. Die Ultramontanen wühlten an allen Orten, sie erhoben sich gegen Bundesbehörden und Bundesverfassung und benutzten gern die Judenfrage, um die Schweiz aus ihren Fugen und dem ruhigen Geleise zu bringen. Alle Vorstellungen der aargauischen Regierung waren fruclifclos: am 27. Juni wurde das Stimmrecht der Juden von dem Grossen Halbe in zweiter und letzter Berathung mit grosser Mehrheit verworfen. Es erfolgte nun auch sofort ein Gesetzeserlass, welcher nicht nur die früher cingeräumten politischen Rechte vollständig aufhob, sondern, entgegen dem Befehle des Bundesrathes und der Verwah- *) Vgl. Monatsschrift S. 178.

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