Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Geschichte der Juden in der Schweiz
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 449 (sequence 9)
- Language
- German
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in (lei* Schweiz. 4W mehr in solcher Aufregung wlc jetzt. Wie sich erwarten liess? waren die zur Abberufung des grossen llallies nöthigen 0000 Stimmen bald zusammengebracht; mehr als 1000()י Aargau er stellten schon am 20. Juni das Hegehren, das Gesetz vom 15. Mai aufzuheben und es dem Gcsammtvolke zur Entscheidung vorzulegen, und am 27. Juli wurde der Grosse Rath des Cautons Aargau von der Mehrheit seines Volkes (25,000 gegen 10,000 Stimmen) abberufen, well er, einem Beschlüsse der Bundesverfassung und der Stimme des Rechts, der Ehre und der Humanität folgen(], den Israeliten Bürgerrechte oiurüumtc. In der. Nacht vom 28. Juli leuchteten in den aufgoregtesten Oerteru des Aargau's Freudenfeuer auf den Bergen und verkündeten Böllerschüsse den Sieg der Ultramontanen, den Sieg der Intoleranz über Humanität. Aber nur von kurzer Dauer war dieser Sieg! Vierzehn Tage später verkündeten andere Freudenschüsse und Freuden- Teuer, dass das liberale Regime neu erstanden sei: Der neue Grosse Ilatli war in seiner Mehrheit aus liberalen Männern und Verfechtern der Emaneipation zusammengesetzt. Gleich in seiner ersten Sitzung vom 25. August wurde die Juden frage behandelt und der Regienuigsrulh bc.auftragt, ״bis zur nächsten Wiederversanmilung des Grossen Hat 1 is im November, entweder Anträge für Abänderung des Judengesetzes vorzulegen, oder nach Mitgabe des § 48 der Verfassung, das Begehren für Abänderung desselben dem Volke zur Abstimmung zu unterbreiten.“ Es braucht kaum gesagt zu werden, dass auch die Juden ihrerseits die Hände nicht müssig in den Scliooss legten. Im August recurrirtcn sic bei dem Rundes rat be, der höchsten eidgenössischen Behörde, gegen die beabsichtigte Entziehung der ihnen erthciUcn und mit dem 1. Juli iri Kraft getretenen Gesetze. Die Antwort des Bundesrathes, dass er in dem jetzigen Stadium der Augelegenbeit noch nicht ein sch reiten könne, hielt sie nicht ab, im November eine zweite Petition nach Bern zu senden. Am 11. November wurde nämlich das Judengesetz dem Volke zur Abstimmung vorgelegt und mit 2(5,702