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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 12 · p. Seite 448

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 12
Article
Geschichte der Juden in der Schweiz
Date
1863-01-01
Page
Seite 448 (sequence 8)
Language
German
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448 GeschicJ1te der ,luden gcndcn mit diesen in absolutem Widerspruch sich belinden?41* *) Mit US gegen 2 Stimmen wurde das aus der ersten Bcralhung liervorgegaugcue Gesetz wiederum angcnommen. Demzufolge wurden die bisherigen israelitischen Corporationen Einlingen und Lengnau zu besonderen Ortsbürgcrgemeiiideu vereinigt (§ 1), den Israeliten beider Gemeinden Stimm־ und Wahlrechte eingeräumt, kurz die früheren Gesetze vom 5, Mai 1800 und vom 11. Urachmonat 1829 aufgehoben. Die liberalen und gebildeten Christen der Eidgenossenschuft waren über dieses Resultat hoch erfreut, der Culturstaat, wie der Aargau gewöhnlich genannt wird, hatte seinen alten ehrenhaften Namen durch die Gleichstellung seiner Juden mit neuen Lorbeern geschmückt. Mit dem 1. Juli trat das die Juden gleichstellende und selbstverständlich ausserordentlich erfreuende Gesetz in Kraft. Kaum sollte man cs glauben, dasselbe Gesetz, die Gleichstellung der kaum 2000 Juden gab Veranlassung zu einem politischen Sturm. Der Jesuitenagent Schleuniger, ein Mann, der das Brandmal des Meineides trägt, Redaoteur eines ultramontanen Blattes ״Die Botschaft," be״ nutzte die Emancipation als Zündstoff zur Agitation, er schürte den mittelalterlichen Judenhass wieder an**) und ging auf nichts Geringeres aus, als die Abberufung des liberalen Grossen Käthes zu erzielen; ein Vorhaben, dessen Ausführbarkeit einzig und allein von 6000 stimrnfähigen Bürgern abhängt. Seit den Klosterwirrcn war das aargauische Volk nicht *) Vgl. die Jnde!11 frage vor dom Grossen Rathe des Cantons Aargau. In zweiter ücratlmng am 15. Mai 1862. (Aarau, Albrecht 1862.) *5יי) Schon am 15. Juni 1862 1 rat Schreiber dieser Abhandlung öffentlich gegen ihn und seine Verleumdungen auf, die gegen ihn erlassend Erklärung wurde von allen Zeitungen und Journalen der Schweiz und auch zum Theil des Auslandes gebracht. Später erliess er gegen ihn die Broschüre ״Vollständige Widerlegung der gegen die Juden erhobenen Anklagen und Verleumdungen/1 welche in 5500 Exemplaren verbreitet wurde.

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