Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Geschichte der Juden in der Stadt und Diöcese Speyer
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 427 (sequence 11)
- Language
- German
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in Speyer. 427 worden,, und namentlich, bei dem Pfandgute der Juden zu Speyer, welches dem llochstifte seit mehr als 30 Jahren um 7000 Pfd. Heller versetzt war106), und verpflichtete sich am 5, April 1355, die dem Bischof Gerhard verpfändete Stadt Landau, dann •die 100 Mark Silber auf die Juden zu Speyer, wie auch andere jenem verpfändete Ortschaften nur zusammen und keine dieser Pfandschäften einzeln wieder zu lösen0י?). Wir haben oben gesehen, dass schon ganz kurze Zeit nach der Katastrophe sich wiederum Juden in Speyer eingefunden hatten, allein ihr Aufenthalt daselbst war nur von kurzer Dauer, denn schon I3f>3 machte der Rath von dem ihm vom Kaiser verliehe neu Besitz rechte der Juden Gebrauch, vertrieb die kaum erschienenen wieder, verlieh ihre Häuser verschiedenen Bürgern und liess den Gottesacker der Juden umackern und mit Korn besäen1״*). Wohin die letzteren sieh damals gewendet haben mögen, lasst sich kaum noch ermitteln, und es kann nur venmithet werden, dass die in den Jahren 1364, 1367 und 1338 in Frankfurt a. M, erwähnten Man und Menchin, Sohn Gatschalks, von Spire, wie die unter den sechs im Jahre 1369 in Strasshurg aufgenommenen Juden vorkommenden Mannekirit, mischen Reiches das Kloster Klingenthal aller der Schulden ledig lasse, durch welche es dem Juden Joseph von Neuenburg verpflichtet sei (mein Emek liabb. 6. 191). Im Jahre 1385 beschloss der schwäbische Städtebund zu Ulm, alle Judensehulen zu liquidiren, V4 an Capital und Zinsen abzuziehen und für das laufende Jahr keine Zinsen zu geben, wodurch also mehr als 1/4 am ganzen Scliuldenstande nicdergeschlagen wurde. Dass auch geistliche Herren und selbst ein Papst solche Gewaltmassregeln nicht verschmüheten und, um ihren Zweck zu erreichen, sogar keinen Anstand nahmen, von eidlich angelobten Schul den zu entbinden, ist bereits Annu 74 nachgewiesen. Aus dieser Zußammenstellung von Schuldenerlassen ergibt sich zugleich, dass, wenn Stumpf in seinen Denkwürdigkeiten u, 8. w. I, l-8׳ sagt, er finde nach dem 4. Januar 1391 keine Urkunde mehr, worin Kaiser und Könige die Judenschulden nachliessen, ihm mehrere Fälle aus späterer Zeit entgangen sind. Bemerkt sei hier nur noch, dass, wo für die beigebrachten Angaben keine besondere Quelle angeführt ist, sich der Nachweis für dieselben in meinen Regesten findet. 10*) Kernling, Gesch. ׳der Bischöfe von Speyer I, 614. >or) Siehe meine Regesten S. 133, Nr. 222. 108) Lehmann'ß Chronik S. 713.