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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 11 · p. Seite 425

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 11
Article
Geschichte der Juden in der Stadt und Diöcese Speyer
Date
1863-01-01
Page
Seite 425 (sequence 9)
Language
German
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in Speyer. 425 sich als neue Ansiedler dort niedergelassen hatten. Weil aber wider das bereits dein Bischöfe Rüdiger crtheilte Recht der Gerichtsbarkeit über die in Speyer wohnenden Juden ׳Anstande erhoben worden waren , besiegelte der König am lOtch des genannten Monats dasselbe dein Bischof Gerhard auf's Neue und erklärte ausdrücklich, dass, wenn unter den spcycrscJien Juden oder gegen sie Streitigkeiten entstehen sollten, die Klage vor den Bischof zu bringen sei, und dass ausser diesem oder dem von ihm Beauftragten Niemand, er sei Christ oder Jude, die Zwistigkeiten der Juden, mag es sich um wichtige oder uuwiclilüge Dinge handeln, zu entscheiden haben solle104). Auch erwies der König dein Bischöfe am letzten April noch eine neue Gnade, aus der deutlich zu ersehen ist, mit welcher Willkür inan in jenen Zeiten mit den Juden und deren Habe verfuhr, und wie inan sich der Verpflichtungen gegen dieselben auf eine bequeme Weise zu entziehen verstand, auch ohne dass man sic todtsehlug. Bischof Gerhard war, wie wir bereits oben gesehen haben, sowohl den speyerschcn als auch auswärtigen Juden bedeutende Summen schuldig, und da ihn diese Schulden wie die Zinsen, die er für die angeliehenen Summen zu zahlen verpflichtet war, sehr drückten, so annullirtc Carl, zu dessen Vortheil Gerliard bereits vieles Geld verwendet batte, dieselben aus königlieber Machtvollkommenheit, entband den Bisehof aller Forderungen, welche sowohl die entleibten als auch die noch lebenden Juden an ihn und das Stift zu machen hatten, hob die Verpfändungen auf, die dieser jenen verbrieft hatte, sprach die des• halb gestellten Bürgen von ihren Verpflichtungen los, und verbot allen Reichsbeamten bei Verlust seiner Huld, dem Bischof bei dieser königlichen Gnade weder selbst hinderlich zu sein, noch auch Anderen Solches zu gestatten105). Endlich versprach 14״) Daselbst I, 574.־ 15״) Daselbst 1575 י. Als Entschuldigung für diese Gewaltmassregel genügte dem Könige der Umstand, dass der Bischof und sein Stift die Schulden nicht mehr bezahlen könne. Uebrigens kommen solche Annullirungcn von Judenschulden im Mittelalter häufig vor. In Frankreich fanden sie bereits 1223 unter Ludwig VIII., 1234 unter Ludwig IX. und 1254 unter dessen Bruder Alplions von Toulouse statt (siehe Depping: die Juden im Mittelalter S. 154 und Martene et Durand I, 984), und in Deutschland verbot schon König Albrecht L am

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