Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Geschichte der Juden in der Schweiz
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 415 (sequence 11)
- Language
- German
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in der Schweiz. 415 Franken als Kostenersatz. Während der Nacht durchstreiften reitende Boten die ganze Gegend und forderten die Landleute zu einem Sturme gegen die Juden auf. Mit Tagesanbruch des 21. standen 700 Bewaffnete vor Lengnau, von denen ein Theil den Weg nach Endingen einschlug, während der andere Theil in Lengnau die Juden überfiel und plünderte. Verabredetermassen kamen Mittags 12 Uhr bewaffnete Haufen, gegen 1000 Mann, nach Endingen. Die Raubgierigen wollten die Plünderung sogleich beginnen; weder Bitten noch Drohen, weder Güte noch Versprechungen, nicht das Jammern und Geschrei der!liebenden Weiber und Kinder war im Stande, dieselbe zu verhindern. Man stürzte sich mit Wut 11 in die Häuser der unschuldigen Juden, zerschlug Thüren lind Fenster und raubte nach Herzenslust. In weniger als drei Stunden waren die Wohnungen der Juden in Eudingeti ausgeräumt, und nur den Bemühungen der aus der henachbarten Stadt herbeigeeilten Truppen gelang es, weiteres Unglück zu verhüten1). Kaum hatten sich die aargauischen Juden von diesem empfindlichen Schlage, dem Verluste ihres fast sämmtlieben Vermögens, ein wenig erholt, so bewarben sie sich (29. Juni 1803) um Gleichstellung in bürgerlichen und po- Büschen Rechten. Was wurde ihnen gewährt? Schon im Juli 1803 liess die noch neue Regierung des C&ntons Aargau einen Gesetzesvorschlag zur Einschränkung der Juden bei Schuldverschreibungen, Kauf, und Tausch liegender Güter, bearbeiten, und am 22. November 1803 wurde eine strenge Hausirordnung erlassen, über welche die Juden, bei gänzlicher Brodlosigkeit, fast in Verzweiflung geriethen. Ein Jahr später kamen die Rechtsverhältnisse der aargauischen Israeliten auf der eidgenössischen Tagsatzung zur Sprache; die Angelegenheit wurde aber bei Seite gelegt, weil der Danton Aargau sich das Recht vorbehielt, die Rechte seiner jüdischen Einwohner selbst zu bestirn- ג) Zur Erinnerung an diesen Schreekenstag wird in Endingen noch alljährlich am ersten Tage סליחות ein ת"צ gehalten.