Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Geschichte der Juden in der Schweiz
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 411 (sequence 7)
- Language
- German
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in der Schwei/. 411 noch einige Zeit bei ihnen zu lassen; ,,sie konnten ihnen nicht zahlen und müssten von Haus mul Hof gehen." Im Jahre 1494 verliessen die Juden den Thurgau 1). Den Aufenthalt der Juden in diesem Cantone, in welehern ihnen, einem Gesetze von 1857 zufolge, die Niederlassung «och heute entzogen ist, beschliesst ein im Grunde geringfügiger aber dennoch cigenthiimlicher Vorfall. Eine Jüdin, Namens Sara, welche sich nach der Vertreibung jenseits des Rheins niedergelassen hatteר Geschäfte halber aber noch zuweilen den Thurgau besuchte, sprach nach dem Tode eines armen Mannes zu Ennatingen dessen Erben um achtzehn Gulden an, und liess dieseihen bei deren Zahhingswcigerung um eine ziemliche Summe [)fänden, Die Erben wurden klagbar, und in der Untersuchung soll sich herausgestellt haben, dass der Verstorbene der Jüdin nur die Hüllte der von ihr verlangten Summe schuldete. Alle übrigen Forderungen der Jüdin wurden sofort mit Beschlag belegt, und der Landvogt vom Thurgau erhielt vom ,,Stande Uri" am 4. August 1494 den Auftrag, die Jüdin nach Verdienst zu strafen und sie nach Gonstanz in Acht und Gewahrsam zu bringen2). Was weiter in dieser Angelegenheit geschehen, wissen wir nicht. Am 7. März 1495 erliessen ״der Schultheiss, der Rath und die Bürger zu Luzern einen förmlichen Mahnbrief an Landammann, Rath und Landleute gemeinlieh zu Uri, des Kriegszugs wegen, den ihre Kriegsknechte wider den Willen der Obrigkeit, einer Jüdin im Thurgau wegen, gegen die Stadt Gonstanz vorgenommen." Landatnniaini, Rath und Lau diente von Uri wurden nun freundlieh gebeten, und wenn das nicht hinreiche, förmlich gemahnt, kraft des Bundes, des Sempacher- und Pfaffenbriefes und des Stanserverkommnisses (von 1481) den! Anlass, den ihre Knechte im Felde mit denen von Gonstanz auf Personen in den drei Orten3) gemacht, keine Folge zu geben. Gleiche Mahnungen ergingen an Unterwalden und Zug4). ף Eidgcnöss. Abschiede III, 444, 447. Das. IIL, 461, 464. •) Die drei Urcantonc Uri, Schwyz, Unterwalden. 4) Eidgenöss. Abschiede III, 474.