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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 11 · p. Seite 407

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 11
Article
Geschichte der Juden in der Schweiz
Date
1863-01-01
Page
Seite 407 (sequence 3)
Language
German
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in der Schweiz. 407 Juden zu Bürger.״ Gegen diese Aufnahme erhob aber der Junker Molli von Diessenhofcn, ein gar böser Mann, der im Concil zu Constanz für die Verbrennung des Johannes IIuss gestimmt hatte, insofern Einsprache, dass er dem neu aufgeiumunenen Juden nur unter der Bedingung Schutz zusicherte, wenn er auch ihm eine jährliche Steuer zahle, eine Forderung, deren Rechtmässigkeit von dem Käthe der Stadt bestritten wurde und zu Contlicten zwischeu ihm und dem Junker führte. Nach und nach sammelten sich die Juden wieder ziemlieh ansehnlich nicht allein in Diessenhofen, Wo im Februar 1479 dem Juden Meniilis auf zwei Jahre Geleit gegeben wurde1), sondern auch in Rheinau, Steckborn und anderen Orten des Thurgau’s. Kaum sassen sie aber wieder einige Jahre, so war ihre Sicherheit und ihr Bleiben auch schon wieder bedroht. 14S2 hatten die ״Juden und Jüdinnen im oberen und niederen Thurgau freies Geleit auf sechs Jahre erhalten, zu wohnen, zu wandeln und zu erwerben,u aber schon am 7. Jan. 1483 wurde von den versammelten Eidgenossen darüber Klage geführt, dass die Thurgauer, namentlich die Bürger in Steckborn, welche den Juden viel Geld schuldeten, von diesen mannigfach bedrückt würden; man möge daher auf ״nächstem Tage״ darüber Bescheid geben, wie inan ihrer, trotz des Geleits, das sie auf noch fünf Jahre hatfcen, mit Ehren los werden könnte2). Auf dem ״nächsten Tage,״ den 27, Januar, wurde nun von den Eidgenossen der Beschluss gefasst, den Juden auf deu 16. Febr. nach Baden ״Tag zu geben3״). Auch dieser Tag rückte heran, und es wurde einstimmig beschlossen, nach Ablauf der ihnen bewilligten Jahre sie ״zu vertreiben und ihnen nie mehr in den Herrschaften der Eidgenossen Geleit zu geben4 ״). Es war ein Glück für die Juden in der Eidgenossenl) Eidgenössische Abschiede (eine vom Bund herausgegebene sehr schätzbare Urkundensammlung) III, 25. s) Eidgenössische Abschiede III, 142. *) Daselbst III, 144. 4) Daselbst UI, 146. 32*

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