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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1863-01-01 · Heft 11 · p. Seite 408

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
12 (1863)
Issue
Heft 11
Article
Geschichte der Juden in der Schweiz
Date
1863-01-01
Page
Seite 408 (sequence 4)
Language
German
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408 Geschichte der Juden schuft, dass die Landvögte lur ihr Geld nicht blind und eben dadurch auch für ihre Hilten nicht taub waren. Sie sahen ihnen gern nach. Als der Abt von Rheinau sich im Januar 1487 über die grosse Anzahl der dort sich ansässig gemachten Juden beklagte und seine Klage vor die Eidgenossen brachte, ׳ erklärte der Landvogt in dein ihm abgeforderten Berichte, ״dass die Juden in Rheinau sich halten, wie sie sich vormals gegen gemeine Eidgenossen erboten, und er deshalb meint, man müsse ihnen auch die festgesetzten Jahre hindurch das durch Brief und Siegel. bekräftigte Versprechen halten“1). Nach dieser Berichterstattung wurde von den Eidgenossen am SO. Sept. 1487 auch wirklich erkannt: ,,man wolle die Juden bei mclirläch erwähnter .Verschreibung belassen, die Bürger in Diessenhofen und Rheinau sollen sie daran nicht bekümmern, es sei denn, sie weisen nach, dass die Juden sich nicht nach Vorschrift halten.“ Dieses Beschlusses Urkunde ־wurde den Juden selbst am 3. Octobcr zugestellt und den Bürgern von Steckborn, Bernang und Mannenbach anbefohlen, die Kosten, welche ihnen aus den Klagen gegen die Juden erwachsen, zu bezahlen2 3). Lieber diesen unerwarteten Bescheid war Niemand erbitterter, als der wüthige Abt von Rheinau. Er appellirte an die Eidgenossen, verlangte, man ״müsse auf Abhilfe trachten gegen die Bedrückungen, welche die Juden zu Rheinau und anderswo im Thurgau, wo sic im Schirm der Eidgenossen sitzen, sich erlauben, man solle nur die Juden vorberufen und ihnen auf eine bestimmte Zeit Si• chcrheit und Geleit aufkünden“a). Er setzte anfangs seinen Willen nur thcilweise durch: den Juden wurde eröffnet, sie sollten sich darauf verstehen, fürderhin kein Geleit mehr zu erhalten4). Doch hiermit begnügte sich der Abt nicht. Dieses Mal. in Verbindung mit der Stadt klagte er zu Anfang des Jahres 1489 neuerdings bei den Eidgenossen, ־wie Rheinau mit der Judenschaft beladen J) Eidgenössische Abschiede Hl» 271, 277. a) Daselbst III, 279, 330. 3) Daselbst III, 282. Daselbst III, 283.

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