Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 12 (1863)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die Karäer in Galizien betreffend
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 332 (sequence 4)
- Language
- German
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Die Karacr in Galizien betreffend. 33*J Gelegenheit auf die Kuraitcn aufmerksam gemacht, ־ Hess die Regierung nähere Nachforschungen über die Religion und Lebensvcrhältnisse derselben einholen, worüber der Bericht des Ilaliczer Disirictsdirectors die interessantesten Aufklärungen gibt. In diesem Rendite lieisstes: ,,dass dieses arbeitsame, massige, friedfertige, reinliche und den Christen selbst nicht unangenehme Volk, bei ‘JOO an der Zahl, sein friedliches Lehen meist mit Ackerbau, nach Art der ersten Israeliten zubrächte, mithin in mehr als einer Rücksicht, sowohl den christlichen als den übrigen jüdischen Landesbewohnen!, zu einem Beispiele dienen konnte; ja dass niemals eine Klage wider die Karaffen vorgekommen wäre.“ Zufolge diese!״ günstigen Schilderung der Kannten be• für wertete die galizische Hofkanzlei in einem .allerunterthänigsten Vortrage au Ihre Majestät, dass die Kannten, in Ansehung ihrer sittlichen Aufführung und ihres guten Betragens, eine oliergnädigste Rücksicht und Unterscheidüng verdienen ,/ welche auch mit der erwähnten A. h. Entsehliessung zugestanden wurde. So wie die österreichische Gesetzgebung bald erkannte, dass die Karaiter'1 in ihrer bürgerlichen Stellung den fibri* gen Juden nicht gleichgehalten werden können, so wurden auch die auf abgesonderte Besteuerung und Einschränkung der Beschäftigungen der Juden bezweckenden Vorschritten nicht auf die Karaffen ausgedehnt, diese vielmehr in beiden Beziehungen den übrigen christlichen Bewohnern gleichgestellt. Im Jahre 1700 wurde ihnen auch bedingungsweise die Befreiung von der persönlichen Militair-Dienstleistung zugestanden, welche Befreiung sie bis auf die neueste Zeit genossen und ihnen neuerdings mit der A. h. Entsehliessung vom 30. Deceinber 1859־ bestütigt wurde. Unter der russischen Regierung hatten sich die Karaiteil gleichfalls besonderer Begünstigungen zu erfreuen, Katharina die Grosse befreiete sie von der Entrichtung der den übrigen Juden auferlegten Doppelsteuer, und ertheilte ihnen das Vorrecht, unbewegliches Eigenthum au